Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Meerane Beschluss

8. Änderung „Gewerbegebiet an der B93“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.01.2023 bis 20.01.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung
der Stadt Meerane, Landkreis Zwickau


Genehmigung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet an der B 93" - 8. Änderung


Der vom Stadtrat der Stadt Meerane in der Sitzung vom 29.11.2022 als Satzung beschlossene
Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 93"; 8. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil
A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom November 2022 wurde mit
Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz
vom 13.12.2022, Az. 1460 - 621.41.02403/49 mit Auflagen und Hinweis genehmigt.


Der Beschluss der Satzung vom 29. November 2022 zum Bebauungsplan
„Gewerbegebiet an der B 93", 8. Änderung und die Erteilung der Genehmigung durch
die höhere Verwaltungsbehörde mit Auflagen und Hinweis werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 93", 8.
Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.


Der Bebauungsplan, die Begründung mit den Anlagen und die zusammenfassende Erklärung nach
§ 10a Abs. 1 BauGB können in der Stadtverwaltung Meerane, Lörracher Platz 1, im Zimmer 2.41,
während der Dienststunden dienstags und donnerstags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie
zusätzlich dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.30 Uhr eingesehen
und über den Inhalt Auskunft erlangt werden.


Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung sind auf der
Internetseite www.meerane.de unter der Rubrik Stadtverwaltung/Bekanntmachungen sowie auf
der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen zur Einsichtnahme unter
www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.


Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB)
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des
Abwägungsvorganges werden nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).


Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile und über die
Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Meerane, den 04.01.2023

 

Jörg Schmeißer

Bürgermeister

Kontakt

Herr Fabian Heine
Telefon: 03764 54299
E-Mail: heine@meerane.eu

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Biotoptypenplan
  • Geotechnischer Bericht
  • Schallimmissionsprognose
  • Bekanntmachung
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

Übersicht
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