Bekanntmachung der Stadt Meerane, Landkreis Zwickau
Genehmigung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 93" - 8. Änderung
Der vom Stadtrat der Stadt Meerane in der Sitzung vom 29.11.2022 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 93"; 8. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom November 2022 wurde mit Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz vom 13.12.2022, Az. 1460 - 621.41.02403/49 mit Auflagen und Hinweis genehmigt.
Der Beschluss der Satzung vom 29. November 2022 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 93", 8. Änderung und die Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde mit Auflagen und Hinweis werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 93", 8. Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan, die Begründung mit den Anlagen und die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB können in der Stadtverwaltung Meerane, Lörracher Platz 1, im Zimmer 2.41, während der Dienststunden dienstags und donnerstags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.30 Uhr eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden.
Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung sind auf der Internetseite www.meerane.de unter der Rubrik Stadtverwaltung/Bekanntmachungen sowie auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen zur Einsichtnahme unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges werden nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile und über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Meerane, den 04.01.2023
Jörg Schmeißer
Bürgermeister
Herr Fabian Heine Telefon: 03764 54299 E-Mail: heine@meerane.eu