Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Meerane Beschluss

Gewerbegebiet an der B93, 9. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.05.2022 bis 20.05.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung
der Stadt Meerane, Landkreis Zwickau

Genehmigung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 93" - 9. Änderung


Der vom Stadtrat der Stadt Meerane in der Sitzung vom 08.03.2022 als Satzung beschlossene
Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 93"; 9. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil
A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom Februar 2022 wurde mit Bescheid
des Landratsamtes Zwickau, Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz vom
19.04.2022, Az. 1462-621.41.02404/16 mit Auflagen und Hinweis genehmigt.


Der Beschluss der Satzung vom 08. März 2022 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet an
der B 93", 9. Änderung und die Erteilung der Genehmigung durch die höhere
Verwaltungsbehörde mit Auflagen und Hinweis werden hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der B 93", 9.
Änderung gem.§ 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.


Der Bebauungsplan, die Begründung mit den Anlagen und die zusammenfassende Erklärung nach
§ 10a Abs. 1 BauGB können in der Stadtverwaltung Meerane, Lörracher Platz 1, im Zimmer 2.41,
während der Dienststunden montags bis freitags jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich
dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.30 Uhr eingesehen und über
den Inhalt Auskunft erlangt werden.


Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung sind auf der
Internetseite www.meerane.de unter der Rubrik Stadtverwaltung/Bekanntmachungen sowie auf
den Internetseiten des Landesportals des Freistaates Sachsen zur Einsichtnahme unter
www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

 

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB)
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des
Abwägungsvorganges werden nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).


Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile und über die
Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.


Professor Dr. L. Ungerer
Bürgermeister

Kontakt

Fabian Heine

Stadtverwaltung Meerane

Dezernat IV – Bauwesen und Umwelt

Stadtplanung und Stadtentwicklung

Lörracher Platz 1, 08393 Meerane

Telefon: 03764 54299

Telefax: 03764 54270

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung satzungsergänzender Beschluss

Informationen

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