Verfahren Stadt Markranstädt Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Möbelhaus Markranstädt“ Markranstädt

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.07.2026 bis 14.08.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans „Möbelhaus Markranstädt“ beschlossen.

In der Sitzung am 02.07.2026 wurde der geänderte Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.06.2026 einschließlich Begründung bestätigt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Da der Entwurf des Bebauungsplans nach der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geändert und ergänzt wurde, ist er nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen; die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut einzuholen. Da die Änderungen die Grundzüge der Planung berühren, wird eine vollständige erneute Beteiligung durchgeführt.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB (mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich schließt eine Teilfläche des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans (6. Änderung „Am See“) im Bereich der Straße „An der Renne“ östlich der Kernstadt ein. Er schließt die Flurstücke des Möbelhauses „MHM Möbelhaus Markranstädt“ an der Leipziger Straße ein.

Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vom 07.09.2023 wurde der Geltungsbereich leicht angepasst. Die Straßenverkehrsfläche „An der Renne“, welche teilweise auf dem Flurstück 235/11 sowie teilweise auf dem Flurstück 625/8 liegt, wurde in den Geltungsbereich integriert. In der Planung des Bebauungsplanes „Am See“, 6. Änderung wurde die Straße „An der Renne“ innerhalb des Flurstückes 625/11 geführt. Wie auf dem Luftbild zu erkennen ist, ist der Ausbau der Straße nicht entsprechend dem Bebauungsplan erfolgt. Im Rahmen der Integration der Straßenfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Möbelhaus Markranstädt“ erfolgt eine Bereinigung der Planzeichnungen.

Die Stadt Markranstädt beabsichtigt, die Fläche des bisherigen Möbelhauses einer neuen, zukunftsorientierten Nutzung zuzuführen. Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung des rund 1,0 Hektar großen Areals und die Umwandlung in ein lebendiges, gemischt genutztes Quartier.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung stehen in der Zeit vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026 zur Verfügung.

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird innerhalb der oben genannten Frist der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Stellungnahme (schriftlich oder zur Niederschrift) gegeben. Nach dem 14.08.2026 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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Herr Thorben Mielke
Fachbereich III - Stadt- und Bauleitplanung

Herr David Thier
Fachbereich III - Stadt- und Bauleitplanung

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