Bebauungsplan Stadt Markranstädt Öffentliche Auslegung

3. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ranstädter Mark"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.04.2026 bis 22.05.2026
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Geltungsbereich

Mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ranstädter Mark“ in der Fassung von 1992 wurde die Grundlage zur Entwicklung eines Gewerbestandortes im Norden der Stadt Markranstädt geschaffen. Die derzeit rechtskräftige 2. Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2000 bildet die aktuelle planungsrechtliche Grundlage für den gesamten Geltungsbereich.

Der Möbelmitnahmemarkt „Möbel Boss“ ist seit vielen Jahren am Standort etabliert. Aufgrund veränderter marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist es erforderlich, dass sich das Unternehmen an die neuen Gegebenheiten anpasst und seine betrieblichen Planungsziele fortentwickelt. Aus diesem Grund beantragte das Unternehmen am 14.09.2021 die 3. Änderung des Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Geltungsbereiches, bestehend aus den Flurstücken 711/3, 712/5, 712/6, 713/22, 713/26 sowie 713/27 der Gemarkung Markranstädt, die sich im Eigentum des Unternehmens befinden.

Ziel der 3. Änderung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß §§ 8 und 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB an die aktuelle städtebauliche Entwicklung der Nordstadt sowie an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedingungen. Dabei sollen insbesondere die Voraussetzungen geschaffen werden, um im Gewerbegebiet GE III die Zulässigkeit von Einzelhandel als Randnahversorger festzusetzen. Damit verfolgt die Stadt das stadtentwicklungspolitische Ziel, eine wohnortnahe Nahversorgung in der Nordstadt – insbesondere im Bereich hinter der Bahnlinie – zu etablieren.

Zudem ist vorgesehen, für das Sondergebiet (SO) Möbel-Einzelhandel-Mitnahmemarkt die bisher zulässige Verkaufsfläche von 3.000 m² auf maximal 4.000 m² zu erhöhen. Diese Anpassung stützt sich auf das aktuelle Einzelhandelskonzept der Stadt Markranstädt, das den Umgang mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten und ausgewählten zentrenrelevanten Randsortimenten regelt. Bereits mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1996 wurde die Verkaufsfläche auf 3.000 m² erweitert; in der seit dem 17.11.2000 rechtskräftigen 2. Änderung erfolgte keine weitere Anpassung.

Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde durch den Stadtrat am 06.06.2024 einstimmig beschlossen. Im weiteren Verfahren wurde am 21.02.2025 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Markranstädt und dem Vorhabenträger geschlossen, der die planungsrechtlichen und verfahrensbezogenen Grundlagen regelt.

In Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro wurde festgestellt, dass im Rahmen der 3. Änderung keine Anpassungen des zeichnerischen Teils (Teil A) erforderlich sind, da sich die geplanten Änderungen ausschließlich auf textliche Festsetzungen (Teil B) beziehen. Damit bleibt die Grundstruktur des Bebauungsplanes unverändert, während die Anpassungen eine flexible und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Gewerbestandortes ermöglichen.

Die beabsichtigten Änderungen stehen im Einklang mit den stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen der Stadt Markranstädt und tragen zu einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes bei.

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Frau Nicole Stiemke
Fachbereich III - Stadt- und Bauleitplanung

Herr David Thier
Fachbereich III - Stadt- und Bauleitplanung

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