Bebauungsplan Stadt Markranstädt Öffentliche Auslegung

Gewerbegebiet "Am Hopfenteich Süd" Markranstädt

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 24.02.2025 bis 28.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Hopfenteich/Süd“ Markranstädt 

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 die Einleitung eines Satzungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Hopfenteich/Süd“ Markranstädt beschlossen.

In seiner Sitzung am 06.02.2025 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Dezember 2024 samt Begründung bestätigt und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Mit dem eingeleiteten Bauleitplanverfahren soll das Planungsrecht für eine Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen nach Westen geschaffen sowie für die bereits bestehenden Gewerbeflächen klargestellt werden.

Der Öffentlichkeit wird innerhalb der unten aufgeführten Frist der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung und Anlagen liegen aus in der Zeit vom

24.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025

im Rathaus, Haus II Markt 11, Zimmer 201 während der Dienststunden:

Montag/Donnerstag                                                  8.30 bis 12.00 Uhr

                                                                          und 13.30 bis 16.30 Uhr

Mittwoch                                                                    8.30 bis 12.00 Uhr

                                                                          und 13.30 bis 14.00 Uhr

Dienstag                                                                     8.30 bis 12.00 Uhr

                                                                          und 13.30 bis 17.30 Uhr

Freitag                                                                       8.30 bis 12.00 Uhr

Weiterhin können die Unterlagen während des o. g. Zeitraums im Internet unter www.markranstaedt.de sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan im PDF-Format abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach dem 28.03.2025 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die von den Antragstellern im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Nadine Stitterich

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Kontakt Stadt Markranstädt

Frau Nicole Stiemke

Fachbereich III - Stadt-und Bauleitplanung

Stadt Markranstädt

Markt 11 | 04420 Markranstädt

Tel.: 034205 | 61-238

Fax: 034205 | 61-145

Email: stadtplanung@markranstaedt.de

Internet: www.markranstädt.de

Informationen

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