Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Markranstädt Öffentliche Auslegung

Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Markranstädt - Öffentliche Auslegung und Beteiligung TÖBs

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.04.2024 bis 20.05.2024
  • Stellungnahmen 10 Stellungnahmen
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Übersicht Lärmkartierung Markranstädt

Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Markranstädt – Öffentliche Auslegung und Beteiligung der TÖBs

Im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Markranstädt wurde durch den Stadtrat der Stadt Markranstädt in seiner Sitzung vom 08.04.2024 der Entwurf des Lärmaktionsplanes gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Das Betrachtungsgebiet des Lärmaktionsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Markranstädt. Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erfolgt in einem gesonderten Verfahren in Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes.

Die Stadt Markranstädt schreibt aktuell auf der Grundlage der sog. EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ihren Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange fort. Ziel der Fortschreibung ist es, die durch den Verkehr hervorgerufene Lärmsituation nach 2018 erneut zu bewerten sowie gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung von Umgebungslärm zu identifizieren. Der Fokus liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen mit Belastungen von über drei Millionen Fahrzeugen im Jahr.

In den vergangenen Monaten wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes im Zusammenwirken der Stadtverwaltung und dem Ingenieurbüro IVAS aus Dresden erarbeitet. Dabei wurden auch die Hinweise aus der frühzeitigen Mitwirkungsstufe (Befragung) einbezogen. Im nunmehr vorliegenden Planentwurf wird die Lärmsituation und Betroffenheit in der Stadt Markranstädt analysiert und Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastungen detailliert beschrieben und begründet.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 11.03.2024 kann während des Zeitraumes

vom 22.04.2024 bis einschließlich 20.05.2024

im Internet unter www.markranstaedt.de sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/beteiligung/themen im PDF-Format abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im gleichen Zeitraum zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

im Rathaus, Haus II Markt 11, Zimmer 201 während der folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung:

Montag/ Mittwoch/ Donnerstag                8.30 bis 11.30 und 13.00 bis 16.30 Uhr

Dienstag                                                         8.30 bis 11.30 und 13.00 bis 17.30 Uhr

Freitag                                                            8.30 bis 11.30 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (laermaktionsplan@markranstaedt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen (z.B. schriftlich und/oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Markranstädt, Technisches Rathaus, Haus II Markt 11, Frau Seespeck) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nach dem 20.05.2024 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Nadine Stitterich

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Patricia Seespeck

Fachbereich III I Bau und Stadtentwicklung

Stadt Markranstädt

Markt 1 | 04420 Markranstädt

Telefon: 034205 | 61 – 232

Telefax: 034205 | 61 – 234

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