Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Markranstädt Beschluss

Aufhebung des V+E-Plans „Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.03.2023 bis 19.03.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 die Satzung der Stadt Markranstädt über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie“ Markranstädt – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung ist die Satzung der Stadt Markranstädt über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie“ Markranstädt in Kraft getreten.

Bei dem Aufhebungsverfahren wurde auf Grundlage § 12 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Geltungsbereich sowohl des aufgehobenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als auch der Aufhebungssatzung befindet sich in Markranstädt und wird umgrenzt

-    nördlich durch die öffentliche Verkehrsanlage Siemensstraße,

-    östlich durch gewerbliche Bauflächen zur öffentlichen Verkehrsanlage Edisonstraße,

-    südlich durch Mischgebietsflächen zur öffentlichen Verkehrsanlage Nobelring sowie

-    westlich durch gewerbliche Bauflächen zur öffentlichen Verkehrsanlage Celsiusstraße.

Mit der Aufhebungssatzung wird das durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan definierte Planungsrecht für die ausschließliche Zulässigkeit eines Forschungs- und Konsultationszentrums für ambulante Protonentherapie aufgehoben. Damit wird für den Geltungsbereich der im Plangebiet weiterhin bestehende Bebauungsplan Gewerbegebiet „Ranstädter Mark“ wieder wirksam. Dieser Bebauungsplan setzt für den Geltungsbereich ein Mischgebiet und ein Gewerbegebiet fest.

Maßgebend ist die Aufhebungssatzung in der Fassung vom 03.01.2023.

Die in Kraft getretene Satzung mit ihrer Begründung sowie der auch für diesen Bereich wieder wirksame Bebauungsplan Gewerbegebiet „Ranstädter Mark“ wird im Rathaus der Stadt Markranstädt während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann beide Satzungsunterlagen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Weiterhin werden die Satzungsunterlagen im Internet unter www.markranstaedt.de sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan im PDF-Format zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB (Baugesetzbuch) über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 BauGB nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Nadine Stitterich

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Markranstädt

Hartmut Kauschke

Tel. 034205-61-232

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  • Aufhebungssatzung

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