Bebauungsplan Stadt Markranstädt Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13b BauGB "Wohngebiet Seebenisch-Süd"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.01.2023 bis 12.02.2023
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 06.09.2018 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wohngebiet Seebenisch-Süd" beschlossen. Durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans, kann das Vorhaben im vereinfachten beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Durch den Stadtrat der Stadt Markranstädt wurde in der Sitzung vom 08.12.2022 die damit verbundene Verfahrensänderung des Bebauungsplans bestätigt.

Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Es wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.

Mit dem eingeleiteten Bauleitplanverfahren soll das Planungsrecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird innerhalb der unten aufgeführten Frist der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung liegen aus in der Zeit vom

                                                 03.01.2023 bis einschließlich 12.02.2023

im Rathaus, Haus II Markt 11, Zimmer 102 während der Dienststunden:

Montag/Mittwoch/Donnerstag   8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

Dienstag                                    8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Freitag                                       8.00 bis 13.00 Uhr.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Markranstädt und die Vertreter der allgemeinen Öffentlichkeit um Beachtung der zum Zeitpunkt der Öffentlichen Auslegung geltenden Corona-Schutz-Maßnahmen. Sofern das Rathaus allgemein geschlossen sein sollte, wird um eine vorherige telefonische Terminabstimmung gebeten unter 034205-61-238 (Ansprechpartner ist Herr Krüger).

Weiterhin können die Unterlagen während des o. g. Zeitraums im Internet unter www.markranstaedt.de sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan im PDF-Format abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Nach dem 12.02.2023 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die von den Antragstellern im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Nadine Stitterich

Bürgermeisterin

 

Kontaktperson

Markus Krüger

Fachbereich III | Bau/ Stadtentwicklung

Stadtverwaltung Markranstädt

Markt 1 | 04420 Markranstädt

Tel.: +49 34205 61 - 238

Fax: +49 34205 61 - 234

m.krueger@markranstaedt.de

www.markranstaedt.de

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  • Planzeichnung
  • Begründung

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