Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Markranstädt Öffentliche Auslegung

V+E-Plan „Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie“ – Aufhebungsverfahren

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.10.2022 bis 11.12.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie“ Markranstädt – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – beschlossen.

In seiner Sitzung am 08.09.2022 hat der Stadtrat den Entwurf der Satzung der Stadt Markranstädt über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie“ Markranstädt in der Fassung vom 27.06.2022 samt Begründung bestätigt und zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung innerhalb einer angemessenen Frist gemäß § 13 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Bei der Aufhebung wird auf Grundlage § 12 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich in Markranstädt und wird umgrenzt

-    nördlich durch die öffentliche Verkehrsanlage Siemensstraße,

-    östlich durch gewerbliche Bauflächen zur öffentlichen Verkehrsanlage Edisonstraße,

-    südlich durch Mischgebietsflächen zur öffentlichen Verkehrsanlage Nobelring sowie

-    westlich durch gewerbliche Bauflächen zur öffentlichen Verkehrsanlage Celsiusstraße.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans entspricht der angefügten Lageübersicht.

Mit dem eingeleiteten Bauleitplanverfahren soll das durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan definierte Planungsrecht für die ausschließliche Zulässigkeit eines Forschungs- und Konsultationszentrums für ambulante Protonentherapie aufgehoben werden. Nach Abschluss des eingeleiteten Aufhebungsverfahrens wird für den Geltungsbereich der im Plangebiet weiterhin bestehende Bebauungsplan Gewerbegebiet „Ranstädter Mark“ wieder wirksam. Dieser Bebauungsplan setzt für den Geltungsbereich ein Mischgebiet und ein Gewerbegebiet fest.

Der Öffentlichkeit wird innerhalb der unten aufgeführten Frist der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Einsichtnahme gegeben. Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie“ Markranstädt sowie die Begründung mit Anlage liegen aus in der Zeit vom

            01.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022

im Rathaus, Haus II Markt 11, Zimmer 102 während der Dienststunden:

Montag/Mittwoch/Donnerstag                      8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

Dienstag                                                      8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Freitag                                                         8.00 bis 13.00 Uhr.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Markranstädt und die Vertreter der allgemeinen Öffentlichkeit um Beachtung der zum Zeitpunkt der Öffentlichen Auslegung geltenden Corona-Schutz-Maßnahmen. Sofern das Rathaus allgemein geschlossen sein sollte, wird um eine vorherige telefonische Terminabstimmung gebeten unter 034205-61-232 (Ansprechpartner ist Herr Kauschke).

Weiterhin können die Unterlagen während des o. g. Zeitraums im Internet unter www.markranstaedt.de sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan im PDF-Format abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach dem 02.12.2022 abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Nadine Stitterich

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Markranstädt

Hartmut Kauschke

Tel. 034205-61-232

 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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