Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die Einleitung eines Satzungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neue Hofstelle Thronitz“ Markranstädt beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst landwirtschaftliche Flächen südöstlich der Biogas-Anlage Thronitz sowie die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße B 87 über den öffentlichen Feldweg „Zum Floßgraben“ und entspricht der nebenstehenden Lageübersicht.
Mit dem eingeleiteten Bauleitplanverfahren sollte das Planungsrecht für die Zulässigkeit einer ergänzenden gewerblichen Nutzung zur landwirtschaftlichen Hauptnutzung einer neuen Hofstelle der Agrargesellschaft Quesitz mbH auf gleicher Fläche geschaffen werden.
Der Verfahrensschritt zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen wurde im Zeitraum vom 23.11.2020 bis einschließlich 07.12.2020 durchgeführt. Dazu wurden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben.
Durch den Vorhabenträger wurde nach Änderung der Betriebsstrategie Antrag auf Einstellung des Bauleitplanverfahrens eingereicht. Diesem Antrag wurde durch den Stadtrat der Stadt Markranstädt mit dem Beschluss zur Einstellung des Satzungsverfahrens vom 09.12.2021 entsprochen.
Der Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit ortsüblich und öffentlich bekannt gemacht.
Nadine Stitterich
Bürgermeisterin
Stadt Markranstädt
Hartmut Kauschke
034205-61-232
h.kauschke@markranstaedt.de