Bebauungsplan Stadt Markranstädt Beschluss

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Gewerbegebiet „Am Hopfenteich“ Markranstädt – Inkrafttreten

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 12.01.2019 bis 11.01.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Hopfenteich“ Markranstädt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Das Plangebiet bzw. der Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Hopfenteich“ umfasst ca. 5,8 ha und liegt in nordwestlicher Randlage des Siedlungsbereiches der Kernstadt Markranstädt, nördlich der Bahnanlagen. Östlich des Geltungsbereiches verläuft die Bundesstraße (B) 186 (Schkeuditzer Straße). Den südlichen Teil des Plangebietes begrenzen ein weiteres Firmengelände und die Straße Am Hopfenteich. Nach Norden, Osten und Westen schließen an das Plangebiet landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Straße Am Hopfenteich bindet ausgehend von der B 186 im Osten das Plangebiet an. Der Geltungsbereich umfasst mit den Flurstücken 743/1 und 744/i (Gemarkung Markranstädt) das Betriebsgelände der Sächsischen Haustechnik Leipzig KG. Zudem gehören dem Geltungsbereich die Flurstücke 753/2 und 738/3 (beide Gemarkung Markranstädt) an, welche derzeit landwirtschaftlich genutzt werden.

Der Geltungsbereich entspricht der Lageübersicht (siehe Vorschaubild).

Mit diesem Bebauungsplan wird ein qualifiziertes Planungsrecht für eine dauerhafte gewerbliche Nutzung des derzeit bereits überwiegend gewerblich genutzten Standorts geschaffen. Dabei wird unter Berücksichtigung der bestehenden baulichen Anlagen einschließlich deren Nutzungen sowie des geplanten Vorhabens ein Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Die Zulässigkeit von großflächigen PV‐Freiflächenanlagen, Vergnügungsstätten und Tankstellen ist ausgeschlossen. Der Bebauungsplan „Am Hopfenteich" löst die für das Plangebiet bestehenden Vorhaben- und Erschließungspläne ab.

Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans in der Fassung vom 30.10.2018.

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung im Rathaus der Stadt Markranstädt während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Spiske, Bürgermeister

Kontakt

Stadt Markranstädt
Fachbereich III
Herr Klug
Markt 1
04420 Markranstädt

E-Mail: k.klug@markranstaedt.de
Telefon: 034205 61-238

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  • Begründung

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