Bebauungsplan Stadt Marienberg Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf der 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 31.08.2026 bis 02.10.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 31.08.2026 bis 02.10.2026 wird der Vorentwurf der 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ der Großen Kreisstadt Stadt Marienberg in der Fassung vom Juni 2026 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/marienberg/startseite

eingestellt sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Marienberg [Bürgerbüro (Eingang Amtsstraße), Markt 1, 09496 Marienberg] zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Sprechzeiten:

Montag          09:00 - 13:00 Uhr

Dienstag       09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag  09:00 - 18:00 Uhr

Freitag           09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zur 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an soa@marienberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift [Bürgerbüro (Eingang Amtsstraße), Markt 1, 09496 Marienberg].

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Marienberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Marienberg, den 18.08.2026

André Heinrich                                                                  

Oberbürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Marienberg

Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt

Frau Wittig

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Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Marienberg in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

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