Bebauungsplan Stadt Marienberg Aufstellungsbeschluss

4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.11.2025 bis 14.12.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung zum Beschluss der 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ der Großen Kreisstadt Marienberg

Der Stadtrat der Stadt Marienberg hat am 25.08.2025 (Beschluss Nr.: SR-12/101/2025) folgenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Marienberg beschließt die 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ in der Stadt Marienberg. Es handelt sich hierbei um die Flurstücke 519/15, 519/16, 541/4, 541/7, 541/8, 541/9 und 541/10 der Gemarkung Marienberg mit einer Gesamtfläche von 62.297 m².

Die Änderung erfolgt im zweistufigen Verfahren nach BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung zum Bebauungsplan ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, welcher durch eine rote durchgezogene Linie dargestellt ist. Maßgeblich ist der innere Rand der Linie.

Folgende Ziele und Zwecke werden mit der Planung angestrebt:

Die Freizeitbad AQUA MARIEN GmbH plant aktuell, zur Stromversorgung mit alternativen Energien, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Die Flächen liegen im Bereich des Sondergebietes Freizeit bzw. Sport. Die Anlage soll vollumfänglich in der festgesetzten Grünfläche, die teilweise von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern überlagert wird, errichtet werden.  Weiterhin sollen auf dem Areal des Freizeit- und Erlebnisbades Caravanstellplätze errichtet werden, um das Gebiet touristisch aufzuwerten und sinnvoll zu ergänzen.

Die Stadt Marienberg beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches der Urfassung, den Bebauungsplan Nr. 14 „Am Postsportplatz“ zu ändern und in Bezug auf die aktuellen Nutzungen fortzuschreiben.

Es wird in die Grundzüge der Planung eingegriffen, was einem zweistufigen Änderungsverfahren nach BauGB bedingt.

Der Beschluss zur 4. Änderung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Hinweise:

Im 2-stufigen Verfahren nach BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (zum Vorentwurf) und nach § 3 Abs. 2 BauGB (zum Entwurf). Dies wird jeweils gesondert ortsüblich bekannt gemacht, auf der Internetseite der Stadt Marienberg veröffentlicht und im Zentralen Internetportal des Landes eingestellt.

Weiterhin werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (zum Vorentwurf) und nach § 4 Abs. 2 BauGB (zum Entwurf) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Kontakt

Stadtverwaltung Marienberg
Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt
Frau Wittig
monique.wittig@marienberg.de
Tel: 03735/602-158
 

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