Bebauungsplan Stadt Marienberg Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplans Nr. 38 „Erweiterung Gewerbestandort Satzunger Hauptstraße im OT Satzung" der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.02.2024 bis 28.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 38 „Erweiterung Gewerbestandort Satzunger Hauptstraße im Ortsteil Satzung“ der Großen Kreisstadt Marienberg

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 38 „Erweiterung Gewerbestandort Satzunger Hauptstraße im Ortsteil Satzung“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung mit Umweltbericht (Stand Dezember 2023) werden in der Zeit vom

26.02.2024 bis 28.03.2024

auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter https://www.marienberg.de/rathaus/aktuelles/buergerbeteiligung sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in o.g. Zeitraum in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße, öffentlich aus und können während der Sprechzeiten

Montag                                              von     9:00 Uhr         bis       13:00 Uhr 

Dienstag und Donnerstag               von     9:00 Uhr         bis       18:00 Uhr 

Freitag                                               von     9:00 Uhr         bis       12:00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln (soa@marienberg.de); bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
 

André Heinrich

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Marienberg
Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt
Frau Wittig
monique.wittig@marienberg.de
Tel: 03735/602-158

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Gutachten SPA-Verträglichkeitsvorprüfung
  • Gutachten Artschutzgutachten
  • Gutachten Hydrologische Analyse

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