Flächennutzungsplan Stadt Lunzenau Beschluss

Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lunzenau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 25.10.2019 bis 24.10.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lunzenau „Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen“

Die vom Stadtrat der Stadt Lunzenau am 29. Juli 2019 beschlossene 11.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lunzenau (Beschluss-
Nr. 39/2019) wurde vom Landratsamt Mittelsachsen am 14. Oktober
2019 unter dem AZ: WK-5111-207/2019 unter Auflage genehmigt.

Auflage: Das in der „Zeichenerklärung für geänderte Plandarstellung“
unter dem Punkt „nachrichtlichen Übernahmen (§ 5 Abs. 4 BauGB)“
aufgeführte Planzeichen sowie dessen Erläuterung „Landschaftsschutzgebiet
‚Mulden- und Chemnitztal‘“ ist zu streichen.

Die Genehmigung erfolgte unter der Registriernummer 01-Lunzenau-008/2019.

Die Erteilung der Genehmigung unter Auflage wird hiermit bekannt gemacht
Mit dieser Bekanntmachung wird die 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Lunzenau wirksam.

Jedermann kann die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Lunzenau (Planzeichnung im Maßstab 1:5000) in der Fassung

vom November 2018 mit redaktionellen Ergänzungen vom Juli 2019, die Begründung einschließlich Umweltbericht vom November 2018 mit redaktionellen Ergänzungen vom Juli 2019 und die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Lunzenau, Bauamt, Zimmer 404, während der Dienstzeiten

Montag              09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag            09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag        09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung
einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen.

Darüber hinaus sind die Unterlagen unter folgenden Internetadressen
einsehbar:

Homepage der der Stadt Lunzenau
https://www.lunzenau.de/rathaus/stadtverwaltung/stadteigene-formulare/

Zentrales Landesportal Bauleitplanung
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten  Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes
geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne,
die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der F-Planung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschuss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch der Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lunzenau, den 25. Oktober 2019

Hofmann                                                                                                         (Siegel)
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Lunzenau, Bauamtsleiter Gerald Karte

https://www.lunzenau.de/rathaus/stadtverwaltung

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung FNP
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung_F-Plan

Informationen

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