Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lunzenau
Öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan „Solarpark Cossen“
Lunzenau; Ortsteil Cossen
Der Stadtrat der Stadt Lunzenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.12.2018 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans "Solarpark Cossen" nach 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Ziel ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände der ehemaligen Sandkiesgrube Cossen im gleichnamigen Ortsteil.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die vollständigen Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom November 2018, sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben im Bauamt 2. OG der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 1, 09328 Lunzenau in der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist erhalten Sie im Bauamt der Stadt Lunzenau Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Sie können eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadtverwaltung Lunzenau, Karl-Marx-Straße 1, Bauamt, 09328 Lunzenau, mit Ihren Anregungen abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Cossen“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende wesentliche umweltbezogene Informationen aus:
Umweltbezogene Stellungnahmen nach frühzeitiger Beteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB):
Landesdirektion Sachsen – Referat Raumordnung, Stadtentwicklung vom 11.07.2018:
Themen: raumordnerische Belange des Naturschutzes; Wiederspruch von Nutzung und zeichnerisch festgesetzten Vorranggebiet Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz); Befristung des Baurechts auf 30 Jahre; Rückbau der Anlage nach Nutzungsablauf; LSG „Mulden-Chemnitztal“ Abstimmung zur evtl. Ausgliederung mit UNB notwendig.
Landratsamt Mittelsachsen – Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung und Naturschutz vom 13.07.2018: Themen: Beachtung der Auswirkungen des Klimawandels; Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung; Beachtung des Artenschutzes und des Biotopschutzes; Notwendigkeit einer Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet; Immissionsschutz; Blendschutzgutachten; Ergänzung des Umweltberichtes; Landschaftsplanung; Konflikt zwischen geplanter Nutzung und rechtskräftigen Regionalplan Vorranggebiet „Arten- und Biotopschutz“; Abschlussbetriebsplan; Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich.
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – vom 13.07.2018: Themen: Geologie; strategische Umweltprüfung; radiologische Hinterlassenschaften.
Planungsverband Region Chemnitz – vom 19.06.2018: Themen: Ziele des Regionalplanentwurfes; Hinweis auf Festsetzung eines befristeten Bebauungsplans und einer Folgenutzung; Ziele und Grundsätze des rechtskräftigen Regionalplanes Chemnitz – Erzgebirge; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zum Arten- und Biotopschutz im rechtskräftigen Regionalplan Chemnitz – Erzgebirge und im Regionalplanentwurf Region Chemnitz; Landschaftsschutzgebiet „Mulden-und Chemnitztal; Europäisches Vogelschutzgebiet „Tal der Zwickauer Mulde“; „Gebiet mit besonderer avifaunistischer Bedeutung“; Artenschutz gemäß § 44 (1) BNatSchG.
Landesamt für Archäologie – vom 18.06.2018: Themen: Bitte um Aufnahme des Hinweises auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG.
Sächsisches Oberbergamt – vom 03.07.2018: Themen: 2. Änderung des Abschlussbetriebsplanes befindet sich derzeit in der Behördenbeteiligung; Vorhaben befindet sich innerhalb eines Erlaubnisfeldes zur Aufsuchung von Erzen.
LAG – Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens (Stellungnahmen von Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. und NABU- Landesverband Sachsen e.V. eingeschlossen) vom 11.07.2018: CEF-Maßnahmen;
Umweltbezogene Stellungnahmen Vorabstimmung zur Beteiligung nach (§ 4 Abs. 2 BauGB):
Landratsamt Mittelsachsen - Referat Naturschutz vom 15.10.2018: Themen: Artenschutzfachbeitrag; Vermeidungsmaßnahmen; ökologische Baubegleitung; Habitatstreifen; Befristung B-Plan;
Umweltbezogene Informationen aus Anlagen der Begründung des Bebauungsplanes:
Anlage 1 - Ingenieurgruppe Chemnitz, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – vom 29.08.2018: Themen: Bestandsaufnahme geschützter Arten; Empfehlungen zum Artenschutz, Vermeidungsmaßnahmen; mögliche Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG.
Anlage 2 – IBT 4 Light GmbH, Kurzstellungnahme Blendwirkung – vom 31.08.2018: Themen: Blendschutz; Aussichtung der Module; keine störenden oder unzumutbaren Blendwirkungen zu erwarten.
Anlage 8 – Ingenieurbüro für Planung und Beratung, Abschlussbetriebsplan für den Kiessandtagebau Cossen – vom 30.09.2007: Themen: Rekultivierungsplan; Festlegung der Folgenutzung (Sukzessionsfläche).
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachungen der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB und die vollständigen Planunterlagen zusätzlich über das die Internetseite der Stadt Lunzenau unter www.lunzenau.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.
Lunzenau, den 21. Dezember 2018
Hofmann (Siegel)
Bürgermeister
Stadtverwaltung Lunzenau
Karl-Marx-Straße 1
09328 Lunzenau
Bauamt:
Herr Karte
037383/852-32
E-Mail: bauamtsleiter(at)lunzenau.de