Bebauungsplan Stadt Lunzenau Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Solarpark Cossen", Stadt Lunzenau, Gemarkung Cossen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.07.2018 bis 10.08.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lunzenau
Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (1) BauGB der Stadt Lunzenau für den
Bebauungsplan IISolarpark Cossen" als Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der
ehemaligen Sandgrube Cossen, FI.-Nr.: 130/1, 131, 132/1, Gemarkung Cossen
Der Stadtrat der Stadt Lunzenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2018 den Vorentwurf zum
Bebauungsplan "Solarpark Cossen "der Stadt Lunzenau [Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am
Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000,
den textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht in der Fassung von
Mai 2018 und beschlossen (Beschluss-Nr. 51/2018), diesen Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig über die
allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplanes "Solarpark Cossen" der Stadt
Lunzenau [Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehem. Sandgrube Cossen"] mit
Stand OS/2018 zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird damit frühzeitig die Möglichkeit gegeben, sich
über die Planung zu informieren, Erörterungsmöglichkeiten zu nutzen und auch Stellungnahmen
abzugeben, die in die spätere Qualifizierung der Planunterlagen zum Entwurf einfließen können.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan (bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000, den
textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht) liegen im
Bauamt 2. OG der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 1, 09328 Lunzenau in der Zeit vom 09.07. bis
10.08. 2018 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht frühzeitig
öffentlich aus:
Montag                9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag              9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch              9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag        9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag               9.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur
Niederschrift an die Stadtverwaltung Lunzenau, Karl-Marx-Straße 1, Bauamt, 09328 Lunzenau,
abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung
unberücksichtigt bleiben
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Lunzenau unter www.lunzenau.de und im
zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
https:j jbuergerbeteiligung.sachsen.dejportaljbplanjstartseite die vollständigen Plan unterlagen
eingesehen werden.
Der Stadtrat beschließt zeitgleich die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2(2) BauGB
durchzuführen. Die berührten Behörden werden in diesem Zusammenhang auch zur Äußerung im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §2(4)
BauGB aufgefordert.
Lunzenau, den 29. Juni 2018

Hofmann

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lunzenau

Karl-Marx-Straße 1

09328 Lunzenau

Bauamt:

Herr Karte

037383/852-32

E-Mail: bauamtsleiter(at)lunzenau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Anlage
  • Anlage

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.