Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lunzenau Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (1) BauGB der Stadt Lunzenau für den Bebauungsplan IISolarpark Cossen" als Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen, FI.-Nr.: 130/1, 131, 132/1, Gemarkung Cossen Der Stadtrat der Stadt Lunzenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2018 den Vorentwurf zum Bebauungsplan "Solarpark Cossen "der Stadt Lunzenau [Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000, den textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht in der Fassung von Mai 2018 und beschlossen (Beschluss-Nr. 51/2018), diesen Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplanes "Solarpark Cossen" der Stadt Lunzenau [Sonstiges Sondergebiet für Solaranlagen am Standort der ehem. Sandgrube Cossen"] mit Stand OS/2018 zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird damit frühzeitig die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren, Erörterungsmöglichkeiten zu nutzen und auch Stellungnahmen abzugeben, die in die spätere Qualifizierung der Planunterlagen zum Entwurf einfließen können.
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan (bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000, den textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht) liegen im Bauamt 2. OG der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 1, 09328 Lunzenau in der Zeit vom 09.07. bis 10.08. 2018 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht frühzeitig öffentlich aus: Montag 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadtverwaltung Lunzenau, Karl-Marx-Straße 1, Bauamt, 09328 Lunzenau, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Lunzenau unter www.lunzenau.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https:j jbuergerbeteiligung.sachsen.dejportaljbplanjstartseite die vollständigen Plan unterlagen eingesehen werden. Der Stadtrat beschließt zeitgleich die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2(2) BauGB durchzuführen. Die berührten Behörden werden in diesem Zusammenhang auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §2(4) BauGB aufgefordert. Lunzenau, den 29. Juni 2018
Hofmann
Bürgermeister
Stadtverwaltung Lunzenau
Karl-Marx-Straße 1
09328 Lunzenau
Bauamt:
Herr Karte
037383/852-32
E-Mail: bauamtsleiter(at)lunzenau.de