Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „An der Dahlener Straße“ in Meltewitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 10.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „An der Dahlener Straße“ in Meltewitz in der Fassung vom 26.02.2025 beschlossen sowie die Begründung samt Umweltbericht gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Neuordnung im o. g. Bereich. Der Bebauungsplan schafft durch die planungsrechtlichen, grünordnungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Baurecht für die Wohnbebauung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Der Entwurf „An der Dahlener Straße“ in Meltewitz wird in der Zeit
vom 26.03.2025 bis zum 28.04.2025,
in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten
Montag 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme elektronisch ausgelegt. Zusätzlich sind gemäß § 4a BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal oder unserer Homepage während desselben Zeitraums unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite
https://www.lossatal.eu
einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an steffi.richter@lossatal.eu übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an die Gemeindeverwaltung Lossatal, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain zu senden oder während der Sprechzeiten im Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Planunterlagen
Die Planunterlagen des Entwurfes umfassen die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit den zugehörigen Anlagen, der Umweltbericht, der Artenschutzfachbeitrag und der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Kompensationsplanung.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Kompensationsplanung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag und die Begründung zum Entwurf
mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild und sonstige Sachgüter einschließlich einer artenschutzrechtlichen Beurteilung.
Wesentliche Ergebnisse sind:
Das komplette Plangebiet ist durch die vorherige Nutzung überprägt und die Flächen sind teils
versiegelt (Trauerhalle und bestehende Verkehrsflächen). Die versiegelten Flächen sind hinsichtlich des Schutzgutes Fläche als verbraucht anzusehen, die Grünflächen als wenig verbraucht. Die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Böden sind nur teilweise gegeben. Die Bodenverhältnisse sind im versiegelten Bereich als erheblich gestört zu bezeichnen, im Bereich der Grünflächen liegt eine Vorbelastung durch die Beweidung mit Großvieh vor.
Dieser zusätzliche Eingriff in das Schutzgut Wasser wird in Verbindung mit dem Eingriff in
das Schutzgut Boden durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen.
Falkenhain, den 11.03.2025
Weigelt
Bürgermeister
Steffi Richter E-Mail: steffi.richter@lossatal.eu