Bebauungsplan Gemeinde Lossatal Öffentliche Auslegung

"Wohnbebauung Mühlstraße" in Hohburg

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.02.2025 bis 27.03.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 12.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Mühlstraße" in Hohburg in der Fassung vom 24.01.2025 beschlossen sowie die Begründung gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Neuordnung im o. g. Bereich. Der Bebauungsplan schafft durch die planungsrechtlichen, grünordnungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Baurecht für die Wohnbebauung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Der Entwurf "Wohnbebauung Mühlstraße" in Hohburg wird in der Zeit

Vom 26.02.2025 bis zum 27.03.2025,

in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten

            Montag                       09.00 Uhr  - 11.30 Uhr         

            Dienstag                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

            Mittwoch                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

            Donnerstag                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

            Freitag                        09.00 Uhr  - 11.30 Uhr

öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme elektronisch ausgelegt. Zusätzlich sind gemäß § 4a BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal oder unserer Homepage während desselben Zeitraums unter

                        https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite

                        https://www.lossatal.eu

einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an steffi.richter@lossatal.eu übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an die Gemeindeverwaltung Lossatal, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain zu senden oder während der Sprechzeiten im Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planunterlagen

Die Planunterlagen des Entwurfes umfassen die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit den zugehörigen Anlagen und der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung

und Kompensationsplanung.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

    Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Kompensationsplanung, Begründung zum Entwurf

mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild und sonstige Sachgüter einschließlich einer artenschutzrechtlichen Beurteilung.

Wesentliche Ergebnisse sind:

1. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Mühlstraße" in Hohburg sind kompensationspflichtige Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Diese beziehen sich auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (im Zuge eines Biotopwertverlustes) sowie Boden (im Zuge der Neuversiegelung.)

Aus diesem Grund wurden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen entsprechend der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Kompensationsplanung festgelegt.

Geotechnischer Bericht vom 16.10.2024

    Geotechnische Stellungnahme zur Versickerbarkeit von Niederschlagswasser,

    Umgang mit Regenwasser (Gemeinde Lossatal, Eigenbetrieb „Wirtschaftsbetrieb Lossatal

    vom 21.01.2025;

Falkenhain, den 13.02.2025

Weigelt

Bürgermeister

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Geotechnisches Gutachten
  • Stellungnahmen

Informationen

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