Bebauungsplan Gemeinde Lossatal Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „An der Feuerwehr“, OT Kühnitzsch

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 27.03.2024 bis 29.04.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lossatal über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan „An der Feuerwehr“ im OT Kühnitzsch der Gemeinde Lossatal

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Feuerwehr“ im OT Kühnitzsch der Gemeinde Lossatal einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 01.03.2024 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „An der Feuerwehr“ im OT Kühnitzsch der Gemeinde Lossatal wird in der Zeit

vom 27.03.2024 bis zum 29.04.2024,

in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten

            Montag                       09.00 Uhr  - 11.30 Uhr         

            Dienstag                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

            Mittwoch                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

            Donnerstag                09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

            Freitag                        09.00 Uhr  - 11.30 Uhr

öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal während desselben Zeitraums unter

            https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite

       https://www.lossatal.eu

einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain oder im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Falkenhain, den 14.03.2024

Weigelt

Bürgermeister

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Umweltbericht
  • Begründung
  • Abwägung Vorentwurf

Informationen

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