Bebauungsplan Gemeinde Lossatal Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „An der Kartoffellagerhalle“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.05.2024 bis 03.06.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „ An der Kartoffellagerhalle“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.04.2024 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltbezogene Informationen eingegangen, und können in ihrem vollen Umfang eingesehen werden:

Schutzgut: Arten und Lebensräume

- Landratsamt Leipzig vom 02.04.2024: Rechtliche Sicherung der naturschutzfachlichen

  Ausgleiche / Randeingrünung

- Umweltbericht: Aussagen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt (Ziff.

  3.1.1.) Darstellung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (Ziffer 3.3, Ziffer 6)

Schutzgut: Boden / Fläche

- IHK Schwaben vom 26.03.2024: Empfehlung zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes.

- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 09.02.2024: Anforderungen und

  Hinweise zum Radonschutz sind in die textlichen Hinweise aufzunehmen

- Landratsamt Leipzig vom 02.04.2024: Hinweise zur Grundflächenzahl

- Landesdirektion Sachsen vom 02.04.2024: Hinweis auf das eingetragene Absetzbecken

  (Altlast)

- Umweltbericht: Aussagen zum Schutzgut Boden und Fläche (Ziffer 3.1.2.)

Schutzgut: Wasser

- Landratsamt Leipzig vom 02.04.2024: Ergänzungen / Hinweise zum Entwässerungskonzept

  /Abwasserversorgung, Bewirtschaftung von Niederschlagswasser

- Entwässerungskonzept, Büro Weidemüller, 22.09.2023

- Umweltbericht: Aussagen zum Schutzgut Wasser (Ziffer 3.1.3.)

Schutzgut: Landschaftsbild / Erholung

- IHK Schwaben vom 26.03.2024: Empfehlung zur Einbindung der Bebauung in das

  Landschaftsbild

- Umweltbericht: Aussagen zum Schutzgut Landschaftsbild (Ziffer 3.1.5.)

Schutzgut: Wohnen

- Landratsamt Leipzig vom 02.04.2024: Forderung zur Anpassung des

  Immissionsschutzgutachtens / Schallimmissionsprognose

- Schallimmissionsprognose, Büro Iproplan, April 2024

- Umweltbericht: Aussagen zum Schutzgut Mensch (Ziffer 3.1.6.)

Umweltbericht mit weiteren Aussagen zu folgenden Schutzgütern

- Aussagen zum Schutzgut Klima / Luft (Ziffer 3.1.4)

- Aussagen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Ziffer 3.1.7)

Fachgutachten:

- Büro Goritzka Akustik, Ingenieurbüro- für Schall und Schwingungstechnik (28.09.1992):

  Schallgutachten zu dem Bebauungsplan „An der Kartoffelhalle“.

- Büro Iproplan Planungsgesellschaft mbH (April 2024): Schallimmissionsprognose

  „Errichtung einer Produktionshalle Kartoffellagerhaus Falkenhain GmbH & Co KG“.

- Baugrundinstitut Dipl.-Ing. Schwarz GmbH (Oktober 1992): Gutachterliche Stellungnahme

  zur Erschließung eines Wohn- und Gewerbegebietes „An der Kartoffellagerhalle“ für die

  Gemeinde Falkenhai Baugrunduntersuchung.

- Büro Weidemüller (22.09.2023): Entwässerungskonzept „Errichtung einer Produktionshalle Kartoffellagerhaus Falkenhain GmbH & Co KG“.

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „An der Kartoffellagerhalle“ wird in der Zeit

Vom 02.05.2024 bis zum 03.06.2024,

in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten

Montag                       09.00 Uhr  - 11.30 Uhr        

Dienstag                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag                        09.00 Uhr  - 11.30 Uhr

öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich sind gemäß § 4a BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal während desselben Zeitraums unter

            https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite

       https://www.lossatal.eu

einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain oder im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Falkenhain, den 24.04.2024

Weigelt

Bürgermeister

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.