Bebauungsplan Gemeinde Lossatal Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplans „Kapsdorfer Straße, Hohburg“ der Gemeinde Lossatal gemäß § 13b BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.12.2022 bis 13.01.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 19.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kapsdorfer Straße, Hohburg“ im Ortsteil Hohburg als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b i.V.m. § 13a BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 334/21-GR).

Der Geltungsbereich befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Hohburg, nördlich der Kapsdorfer Straße und umfasst das Flurstück Nr. 284/b der Gemarkung Hohburg auf einer Fläche von rund 0,28 ha. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohn-gebiets zur Errichtung eines Einfamilienhauses
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung
  • Ausnutzen der vorhandenen Erschließung
  • Abrundung der Ortslage

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 09.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Kapsdorfer Straße, Hohburg“ i.d.F. vom 27.09.2022 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 433/22-GR).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023

während der nachfolgenden Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Lossatal, Karl Marx Straße 14, 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg  aus:

Dienstags: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwochs: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstags: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung sind während des o.g. Beteiligungszeitraums im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.lossatal.eu/rathaus/bauleitplanung/bebauungsplaene-in-offenlage/

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an steffi.richter@lossatal.eu oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Lossatal auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Kontaktperson

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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