Bebauungsplan Gemeinde Lossatal Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in Falkenhain"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.04.2022 bis 06.05.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lossatal über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan "Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in

Falkenhain" der Gemeinde Lossatal
 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 09.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplan "Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in Falkenhain" der Gemeinde Lossatal einschließlich Begründung in der Fassung vom 21.12.2021 mit Umweltbericht und Fachgutachten gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
 

Der Entwurf des Bebauungsplans "Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in Falkenhain" der Gemeinde Lossatal wird in der Zeit vom 04.04.2022 bis zum 06.05.2022 in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten
 

Montag           09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Dienstag         09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch         09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag            09.00 Uhr – 11.30 Uhr


öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt.

Mit Blick auf die Corona-Pandemie und die Reduzierung von persönlichen Kontakten ist der Zutritt zum Rathaus Falkenhain und Hohburg nur mit Termin möglich. Zudem gilt aufgrund der Coronaschutzverordnung in der derzeit geltenden Fassung für Innenräume mit Publikumsverkehr „3G“ (geimpft, genesen, getestet) als Zugangsvoraussetzung.

Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest („Bürgertest“), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal während desselben Zeitraums unter
 

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite
https://www.lossatal.eu


einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar, insbesondere aus dem Umweltbericht:

zu den Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht:

  • Landschaftsschutzgebiet „Dahlener Heide“
  • FFH-Gebiet „Lossa und Nebengewässer“

zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern:

Schutzgut Pflanzen:

  • Potenzielle natürliche Vegetation, aktuelle Vegetation, Biotoptypen

Schutzgut Tiere:

  • Wertgebende und besonders geschützte Arten
  • Europäische Singvögel, Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalben u.a.
  • Falter, Amphibien, Fische, Fledermäuse, Käfer, Krebstiere, Libellen, Reptilien, Säugetiere, Weichtiere
  • Artenschutzbetrachtung besonders oder streng geschützter Arten

Schutzgut Boden:

  • Beeinträchtigung der Bodenschutzfunktionen, Versiegelung
  • Temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase
  • Mögliche Gefährdung durch Schadstoffeinträge

Schutzgut Wasser:

  • Fließgewässer Lossa
  • Grundwasser, Grundwasserflurabstand, Schutz des Grundwassers

Schutzgut Luft/Klima:

  • Makro- und Regionalklima, Lokalklima
  • Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Treibhausgase

Schutzgut Landschaft/Erholung:

  • Naturräumliche Zuordnung, Relief
  • Landschaftsbildbewertung

Schutzgut Mensch:

  • Wohnnutzung/Wohngebiet, Gewerbenutzung, Erholungsnutzung
  • Gewerbe- und Verkehrslärm, Erschließung

Kultur- und Sachgüter

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Ausgleichsmaßnahmen

Es liegen gutachterliche Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

  • Artenschutzfachliche Betrachtung (Schutzgut Tiere)
  • Prüfung der FFH-Verträglichkeit
  • Schallimmissionsprognose
  • Immissionsprognose für Geruch, Ammoniak, Stickstoff und Staub

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf liegen Stellungnahmen u.a. mit folgenden umweltrelevanten Themen vor:

Immissionsschutz

  • Lärmemissionen, Staub- und Geruchsemissionen, Immissionsorte
  • Genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG

Naturschutz

  • Vorranggebiet Natur und Landschaft bzw. Arten- und Biotopschutz

Bodenschutz

  • Versiegelungen, Bodenfunktionen

Brandschutz

  • Löschwasserbedarf, Löschwasserteich


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain oder im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 sowie § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Gemeinderat. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Falkenhain, den 09.03.2022
 

Weigelt
Bürgermeister

Kontaktperson

Silke Hempel

Gemeindeverwaltung Lossatal

Karl-Marx-Straße 14

04808 Lossatal

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf B-Plan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Schallimmissionsprognose
  • Artenschutzfachliche Betrachtung
  • FFH-Vorprüfung
  • Immissionsprognose
  • Verzeichnis der Planungsunterlagen

Informationen

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