Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lossatal über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan "Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in
Falkenhain" der Gemeinde Lossatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 09.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplan "Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in Falkenhain" der Gemeinde Lossatal einschließlich Begründung in der Fassung vom 21.12.2021 mit Umweltbericht und Fachgutachten gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplans "Milchviehanlage und Ackerbaubetrieb in Falkenhain" der Gemeinde Lossatal wird in der Zeit vom 04.04.2022 bis zum 06.05.2022 in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten
Montag 09.00 Uhr – 11.30 Uhr Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Freitag 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt.
Mit Blick auf die Corona-Pandemie und die Reduzierung von persönlichen Kontakten ist der Zutritt zum Rathaus Falkenhain und Hohburg nur mit Termin möglich. Zudem gilt aufgrund der Coronaschutzverordnung in der derzeit geltenden Fassung für Innenräume mit Publikumsverkehr „3G“ (geimpft, genesen, getestet) als Zugangsvoraussetzung.
Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest („Bürgertest“), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen.
Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal während desselben Zeitraums unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite https://www.lossatal.eu
einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar, insbesondere aus dem Umweltbericht:
zu den Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht:
zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern:
Schutzgut Pflanzen:
Schutzgut Tiere:
Schutzgut Boden:
Schutzgut Wasser:
Schutzgut Luft/Klima:
Schutzgut Landschaft/Erholung:
Schutzgut Mensch:
Kultur- und Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Ausgleichsmaßnahmen
Es liegen gutachterliche Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf liegen Stellungnahmen u.a. mit folgenden umweltrelevanten Themen vor:
Immissionsschutz
Naturschutz
Bodenschutz
Brandschutz
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain oder im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 sowie § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Gemeinderat. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Falkenhain, den 09.03.2022
Weigelt Bürgermeister
Silke Hempel
Gemeindeverwaltung Lossatal
Karl-Marx-Straße 14
04808 Lossatal