Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Lossatal Öffentliche Auslegung

Wohnbebauung "An der Dahlener Straße" in Meltewitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.10.2021 bis 06.11.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lossatal über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Wohnbebauung "An der Dahlener Straße" in Meltwitz der Gemeinde Lossatal

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 08.09.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan Wohnbebauung "An der Dahlener Straße" der Gemeinde Lossatal einschließlich Begründung in der Fassung vom 05.08.2021 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan " Wohnbebauung "An der Dahlener Straße"  in Meltewitz der Gemeinde Lossatal wird in der Zeit

vom 05.10.2021 bis zum 06.11.2021

in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten

Montag           09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag            09.00 Uhr – 11.30 Uhr

öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal während desselben Zeitraums unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite

https://www.lossatal.eu

einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain oder im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontaktperson

Steffi Richter

E-Mail: steffi.richter@lossatal.eu

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Anlage Pflanzliste
  • Planzeichnung

Informationen

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