Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Lossatal Öffentliche Auslegung

"An der Schulstraße in Thammenhain“ der Gemeinde Lossatal

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2020 bis 02.04.2020
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 12.02.2020 den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Schulstraße in Thammenhain“ der Gemeinde Lossatal einschließlich Begründung in der Fassung vom 27.01.2020 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf zum Bebauungsplanes „An der Schulstraße in Thammenhain“ der Gemeinde Lossatal wird in der Zeit

vom 04.03. bis zum 02.04.2020

in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten

Montag                       09.00 Uhr  - 11.30 Uhr         

Dienstag                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag                        09.00 Uhr  - 11.30 Uhr

öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal während desselben Zeitraums unter

            https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite

            https://www.lossatal.eu

einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain oder im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontaktperson

Steffi Richter

Gemeinde Lossatal

Bauverwaltung

Karl-Marx-Straße 14

04808 Lossatal OT Falkenhain

Tel.: 034262 / 488-30

Fax: 034262 / 488-33Steffi Richter
E-Mail: steffi.richter@lossatal.eu

E-Mail: steffi.richter@lossatal.eu

Internet: www.lossatal.eu

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Lärmimmissionsprognose
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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