Bebauungsplan Gemeinde Lossatal Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „An der Karl-Haupt-Straße“ der Gemeinde Lossatal

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.12.2017 bis 26.01.2018
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Lossatal hat in seiner Sitzung am 13.11.2017 den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Karl-Haupt-Straße“ der Gemeinde Lossatal einschließlich Begründung in der Fassung vom 24.10.2017 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „An der Karl-Haupt-Straße“ der Gemeinde Lossatal wird in der Zeit

vom 27.12.2017, bis zum 27.01.2018,

in der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain und im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, während folgenden Zeiten

Montag 09.00 Uhr - 11.30 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag 09.00 Uhr - 11.30 Uhr

öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Bürgerbeteiligungsportal der Gemeinde Lossatal während desselben Zeitraums unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lossatal/startseite

https://www.lossatal.eu/rathaus/bebauungsplaene/bebauungsplaene-in-offenlage/

einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Lossatal: Rathaus, Karl-Marx-Straße 14 in 04808 Lossatal OT Falkenhain oder im Technischen Rathaus, Kapsdorfer Straße 36 in 04808 Lossatal OT Hohburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Falkenhain, den 20.12.2017

Weigelt

Bürgermeister

Kontaktperson

Steffi Richter
Gemeinde Lossatal
Bauverwaltung
Karl-Marx-Straße 14
04808 Lossatal OT Falkenhain
Tel.: 034262 / 488-30
Fax: 034262 / 488-33
Internet: www.lossatal.eu

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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