Öffentliche Bekanntmachung
Außenbereichssatzung „Weißkollm – Dreiweiberner Straße“
Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa hat in seiner Sitzung am 04.11.2025 den Entwurf zur Außenbereichssatzung „Weißkollm – Dreiweiberner Straße“ in der Fassung vom 16.10.2025, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Weißkollm – Dreiweiberner Straße“ umfasst das Flurstück 97/1 und Teile der Flurstücke 99/3, 99/4 und 96/5 der Gemarkung Weißkollm Flur 8, das Flurstück 109/3 und Teile der Flurstücke 109/4, 110/3, 110/4, 110/6 und 108/2 der Gemarkung Weißkollm Flur 2 sowie einen Teil des Flurstücks 29/3 der Gemarkung Weißkollm Flur 3.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Weißkollm – Dreiweiberner Straße“ in der Fassung vom 16.10.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Lohsa unter www.lohsa.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung „Weißkollm – Dreiweiberner Straße“ in der Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa während folgender Zeiten
Montag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Mittwoch 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 11:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Außenbereichssatzung „Weißkollm – Dreiweiberner Straße“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@lohsa.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur Außenbereichssatzung „Weißkollm – Dreiweibern Straße“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Lohsa deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Lohsa, 12.11.2025
Thomas Leberecht
Bürgermeister
Frau Andrea Schlungbaum
Telefon: 035724 / 5693 - 04