Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbebetrieb an der Knappenhütte“
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbebetrieb an der Knappenhütte“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und dem Erschließungsplan sowie die Begründung in der Fassung vom 14.03.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stehen diese Bekanntmachung und die Unterlagen des Entwurfes, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Erschließungsplan, Begründung und vorliegende umweltbezogene Informationen), in der Zeit
vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024
im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Lohsa (www.lohsa.de/oeffentliche-bekanntmachungen.html) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zu jedermanns Einsicht zur Verfügung.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben angegebenen Zeitraum während folgender Zeiten
Montag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr 13.00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr 13.00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr - 11.00 Uhr
im Bauamt der Gemeinde Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf an bauamt@lohsa.de elektronisch übermittelt sowie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Lohsa abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Frau Schlungbaum
Telefon: 035724 5693-20