Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Lohsa Öffentliche Auslegung

Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkollm

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.03.2023 bis 12.05.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkollm“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Lohsa hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkollm“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 16.02.2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkollm“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

03.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023

in der Gemeindeverwaltung Lohsa, Zimmer 2.22 während der Dienststunden

Montag                        8.30 Uhr - 12:00 Uhr                             

Dienstag                      8:30 Uhr - 12:00 Uhr                              13.00 Uhr - 15:30 Uhr   

Mittwoch                      8:30 Uhr - 12:00 Uhr                             

Donnerstag                  8:30 Uhr - 12:00 Uhr                              13.00 Uhr - 17:00 Uhr   

Freitag                         8:30 Uhr - 11:00 Uhr

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten: Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung (Erholung; Licht- und Geräuschemissionen); Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Natur und Artenschutz); Schutzgut Boden/Fläche (Vorbelastung durch landwirtschaftliche Nutzung, Atlastensituation); Schutzgut Wasser (Grundwasser, Niederschlagsentwässerung); Schutzgut Klima, Luft (Energienutzung, Kleinklima); Schutzgut Landschaft (Wirkung Landschaftsbild); Kultur- und Sonstige Sachgüter (Schutzgebiete). Enthalten ist die Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen zur Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen in verbal-argumentativer Form.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkollm“ können während der Auslagezeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Lohsa, Am Rathaus 1 in 02999 Lohsa abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkollm“ im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) und über die Internetseite der Gemeinde Lohsa (http://www.lohsa.de/oeffentliche-bekanntmachungen.html) einsehbar.

gez. Thomas Leberecht

Bürgermeister Gemeinde Lohsa

Kontaktperson

Frau Andrea Schlungbaum

Sachbearbeiterin Bauordnungsrecht

Telefon: 035724 / 5693-20

Gegenstände

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  • Begründung

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