Ortsübliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Umbau des ehemaligen Stadtbades zum Naherholungszentrum Lichtenstein/Sa., Ausbaustufe 1 Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung“ in Lichtenstein/Sa. (Fassung August 2026)
Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. hat in seiner Sitzung am 28.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Umbau des ehemaligen Stadtbades zum Naherholungszentrum Lichtenstein/Sa., Ausbaustufe 1 Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung“ in Lichtenstein/Sa. gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Umbau des ehemaligen Stadtbades zum Naherholungszentrum Lichtenstein/Sa., Ausbaustufe 1 Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung August 2026, wird in der Zeit vom
20.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026
auf der Internetseite der Stadt (www.lichtenstein-sachsen.de) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa. zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Zur Wahrnehmung der o. g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminverein-barung unter 037204/61-0 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung findet eine Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt, gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Artenschutz
Artenschutzgutachten - zum Bebauungsplan "Umbau des ehemaligen Stadtbades zum Naherholungszentrum", Dr. Volkmar Kuschka, August 2025-Juli 2026
Hochwasserschutz
Schallschutz
Hydrologie
Baugrund
Stellungnahmen:
Landesdirektion Chemnitz vom 22. Mai 2026
Hinweise zum Hochwasserschutz, zur Retention und zur Einhaltung des Gewässerrandstreifens sowie zum Schwerpunkt Grundwassersanierung und Fledermausschutz im Regionalplan
Planungsverband Chemnitz vom 18. Mai 2026
Hinweise zu sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft und zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz sowie zu den Ausgleichsflächen und der Waldumwandlung
Landratsamt Zwickau vom 20. Mai 2026
Umweltamt, Untere Wasserbehörde:
Hinweise zum Umgang mit Grundwasser und Niederschlagswasser sowie Abwasser
Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde:
Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz und der Minimierung der Versiegelung, Forderung Altlasten- und Entsorgungskonzeptes aufgrund der vorgefundenen Belastung und einer altlastenkundlichen Fachbegleitung der Baumaßnahme.
Untere Naturschutzbehörde:
Nachforderung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sowie eines Maßnahmen-konzeptes zum Ausgleich des Eingriffs in Natur- und Landschaft in Text und Karte, Hinweise zum Umweltbericht
Untere Forstbehörde:
Ergänzung der Aussagen zur Waldumwandlung
Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie vom 13. Mai 2026
allgemeine Hinweise zum Radonschutz
Diese umweltrelevanten Informationen sind in den Entwurf des Bebauungsplanes eingeflossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@lichtenstein-sachsen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 BauGB).
Gemäß § 2 BauGB wird der Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Entwurf hiermit bekannt gemacht.
Lichtenstein/Sa., 29.09.2026
Jochen Fankhänel
Bürgermeister Siegel
Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.
Fachbereich Bauwesen
Badergase 17
09350 Lichtenstein/Sa.