Ortsübliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Umbau des ehemaligen Stadtbades zum Naherholungszentrum Lichtenstein/Sa., Ausbaustufe 1 Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung“ in Lichtenstein/Sa. (Fassung 26.01.2026)
Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. hat in seiner Sitzung am 16.03.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Umbau des ehemaligen Stadtbades zum Naherholungszentrum Lichtenstein/Sa., Ausbaustufe 1 Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung“ in Lichtenstein/Sa. gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Umbau des ehemaligen Stadtbades zum Naherholungszentrum Lichtenstein/Sa., Ausbaustufe 1 Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 26.01.2026, wird in der Zeit vom
14.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026
auf der Internetseite der Stadt (www.lichtenstein-sachsen.de) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa. zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Termin-vereinbarung unter 037204/61-0 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@lichtenstein-sachsen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Auch findet die Einholung der Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB statt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 BauGB).
Gemäß § 2 BauGB wird der Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Vorentwurf hiermit bekannt gemacht.
Lichtenstein/Sa., 17.03.2026
Jochen Fankhänel
Bürgermeister Siegel
Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.
Fachbereich Bauwesen
Badergasse 17
09350 Lichtenstein/Sa.