Bebauungsplan Stadt Lichtenstein/Sa. Beschluss

Genehmigung 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Sachsenring" in Bernsdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 18.02.2026 bis 31.12.2029
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Sachsenring“ in Bernsdorf

Die am 25.08.2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Bernsdorf als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Sachsenring“ in Bernsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom August 2025 wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit der Verfügung des Landratsamtes Zwickau vom 12.12.2025, AZ: 1460-621.41.02834/33, genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Bernsdorf, Hauptstraße 170 in 09337 Bernsdorf während der Öffnungszeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen:

Montag         09:00 – 11:30 Uhr

Dienstag       09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Mittwoch       geschlossen

Donnerstag   09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag         09:00 – 11:30 Uhr

Gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internetportal der Gemeinde Bernsdorf www.bernsdorf-erzgebirge.de sowie im Zentralen Internetportal des Landes www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Weiter wird auf die Verletzung von Vorschriften sowie über die Rechtsfolgen nach § 215 BauGB wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsordnung:

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Bernsdorf, 26.01.2026

Elisabeth Rips-Plath

Bürgermeisterin                                                                           Siegel

Kontakt

Gemeindeverwaltung Bernsdorf

Hauptstraße 170

09337 Bernsdorf

Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

Fachbereich Bauwesen

Badergasse 17

09350 Lichtenstein/Sa.

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