Innenbereichssatzung Stadt Lichtenstein/Sa. Öffentliche Auslegung

Entwurf der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Bernsdorf

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 04.11.2024 bis 06.12.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Bernsdorf einschließlich der Ortsteile Hermsdorf und Rüsdorf (Stand August 2024)

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsdorf hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 den Entwurf der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Bernsdorf einschließlich der Ortsteile Hermsdorf und Rüsdorf gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird analog des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist in diesem Verfahren nicht erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Der Entwurf der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Bernsdorf einschließlich der Ortsteile Hermsdorf und Rüsdorf bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom August 2024 wird in der Zeit vom

04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024

auf der Internetseite der Gemeinde (www.bernsdorf-erzgebirge.de) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung Bernsdorf, Hauptstraße 170 in 09337 Bernsdorf zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag         09:00 – 11:30 Uhr

Dienstag       09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Mittwoch       geschlossen

Donnerstag   09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag         09:00 – 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Termin-vereinbarung unter 037204-7650 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an info@bernsdorf-erzgebirge.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Auch findet die Einholung der Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinde nach § 2 Abs. 2 BauGB statt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 BauGB).

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Entwurf hiermit bekannt gemacht.

Bernsdorf, 25.09.2024

Roswitha Müller

Bürgermeisterin                                                                           Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bernsdorf

Hauptstraße 170

09337 Bernsdorf

Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

Fachbereich Bauwesen

Badergasse 17

09350 Lichtenstein/Sa.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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