Ortsübliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.
über die Veröffentlichung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Martinweg 2“ im Ortsteil Heinrichsort (Stand April 2024) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Martinweg 2“ in der Fassung vom April 2024 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Martinweg 2“ für den Ortsteil Heinrichsort und die Begründung (Stand April 2024) werden in der Zeit vom
02.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024
auf der Internetseite der Stadt (www.lichtenstein-sachsen.de/bauleitplanung/) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung der Stadt Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa., Fachbereich Bauwesen, 7. Obergeschoss zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@lichtenstein-sachsen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Auch findet die Einholung der Stellungsnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB statt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 BauGB).
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, zu umweltrelevanten Information nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen und § 4 c BauGB nicht angewendet.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Entwurf hiermit bekannt gemacht.
Lichtenstein/Sa., 28.05.2024
Jochen Fankhänel
Bürgermeister Siegel
Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.
Fachbereich Bauwesen
Badergasse 17
09350 Lichtenstein/Sa.