Bekanntmachung der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.
zur Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Waldblick Rödlitz“ in Lichtenstein/Sa. nach § 13 b BauGB
In der 7. ordentlichen öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 hat der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Waldblick Rödlitz“ mit Begründung in der Fassung vom 22. Juni 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Waldblick Rödlitz“ nach § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit
vom 30. August 2022 bis einschließlich 05. Oktober 2022
in der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa., Fachbereich Bauwesen, 7. Obergeschoss, zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache (Telefon 037204/61-0) außerhalb der Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
zur kostenlosen Einsicht für jedermann statt.
Zusätzlich sind die entsprechenden Unterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Stadt Lichtenstein/Sa. (www.lichtenstein-sachsen.de) und auf den Internetseiten des Landesportales des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann in Anwendung von § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich eingereicht oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen sind an die Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa. zu senden.
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Gleichzeitig findet die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, zu umweltrelevanten Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen und § 4 c BauGB nicht angewendet.
Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf hiermit bekannt gemacht.
Lichtenstein/Sa., 18.07.2022
Thomas Nordheim Siegel
Bürgermeister
Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.
Fachbereich Bauwesen
Badergasse 17
09350 Lichtenstein/Sa.