Bebauungsplan Stadt Lichtenstein/Sa. Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan "Wohngebiet Waldblick Rödlitz" in Lichtenstein/Sa.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.08.2022 bis 05.10.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

zur Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Waldblick Rödlitz“ in Lichtenstein/Sa. nach § 13 b BauGB

           

In der 7. ordentlichen öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 hat der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Waldblick Rödlitz“ mit Begründung in der Fassung vom 22. Juni 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Waldblick Rödlitz“ nach § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit

vom 30. August 2022 bis einschließlich 05. Oktober 2022

in der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa., Fachbereich Bauwesen, 7. Obergeschoss, zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache (Telefon 037204/61-0) außerhalb der Öffnungszeiten:

Montag                geschlossen

Dienstag              09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch              09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                 09:00 – 12:00 Uhr

zur kostenlosen Einsicht für jedermann statt.

Zusätzlich sind die entsprechenden Unterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Stadt Lichtenstein/Sa.             (www.lichtenstein-sachsen.de) und auf den Internetseiten des Landesportales des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann in Anwendung von § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich eingereicht oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen sind an die Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa. zu senden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Gleichzeitig findet die Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, zu umweltrelevanten Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen und § 4 c BauGB nicht angewendet.

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf hiermit bekannt gemacht.

Lichtenstein/Sa., 18.07.2022

Thomas Nordheim                                                                 Siegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

Fachbereich Bauwesen

Badergasse 17

09350 Lichtenstein/Sa.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung

Informationen

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