Bebauungsplan Stadt Lichtenstein/Sa. Beschluss

5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Am Auersberg"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 14.06.2021 bis 13.06.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Auersberg“ in St. Egidien

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/ Achat“ hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Auersberg“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, in der Fassung vom 07.04.2021 mit den eingearbeiteten Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Zweckverband „Am Auersberg“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung im Zweckverband Gewerbegebiet „Am Auersberg/Achat“, Achatstraße 1 in 09356 St. Egidien während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag          7:00 bis 11:00 Uhr

Dienstag       7:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch        7:00 bis 11:00 Uhr

Donnerstag  7:00 bis 11:00 Uhr

Freitag           7:00 bis 11:00 Uhr

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Textteil, in der Fassung vom 07.04.2021 sowie die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 07.04.2021 können gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Stadt Lichtenstein/Sa. www.lichtenstein-sachsen.de sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de  eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs.1 Satz 1 BauGB werden

  • eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bekanntmachungsordnung:

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gültiger Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Lichtenstein/Sa., den 22.04.2021

Thomas Nordheim

stellvertretender Verbandsvorsitzender                                     Siegel

Bürgermeister der Stadt Lichtenstein/Sa.                                                                    

Anlage

Planauszug zur Bebauungsplanfläche

Kontakt

Zweckverband Gewerbegebiete "Am Auersberg/Achat"

Achatstraße 1

09356 St. Egidien

Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

Fachbereich Bauwesen

Badergasse 17

09350 Lichtenstein/Sa.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
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