Innenbereichssatzung Gemeinde Leutersdorf Beschluss

Klarstellungssatzung für das Gebiet „Niedere Zeile“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 23.02.2024 bis 22.02.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Leutersdorf hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen den Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2023 gebilligt.

Der Geltungsbereich der Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf ist ca. 0,80 ha groß und beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Spitzkunnersdorf: 317 (teilweise), 316/5 (teilweise), 316/7, 316/8, 316/3, 316/6 (teilweise), 1068/a, 1069/c, 1069/e (teilweise), 1070 (teilweise).

Die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung, vom Umweltbericht sowie von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Regelung des § 1 a Abs. 3 BauGB über Eingriffe in Natur und Landschaft wurde berücksichtigt.

Ziel der Einbeziehungsatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) ist die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil zur maßvollen Erweiterung und Ausweisung von Baugrundstücken für Eigenheime, welche sich in die nähere Umgebung einfügen.

Der Beschluss der Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf wird hiermit bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf in Kraft.

Die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf liegt in der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9 im Zimmer 1 (Bauwesen) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 – 11:30 Uhr.

Die Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit der Einbeziehungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das Gebiet „Niedere Zeile“ in 02794 Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf wird zusätzlich auf folgenden Internetseiten eingestellt:

  • − Zentrales Landesportal Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1039454
  • − sowie auf der Webseite der Gemeinde Leutersdorf unter https://www.leutersdorf.de.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB in dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlichen Umfang sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Leutersdorf geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Leutersdorf, den 9. Februar 2024

Scholze,
Bürgermeister

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Leutersdorf, den 9. Februar 2024

Scholze,
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Leutersdorf
Frau Kunze
+49 3586 3307-17

Sachsenstraße 9
02794 Leutersdorf

Datenschutzerklärung

Gemeinde Leutersdorf

Landkreis Görlitz

 

Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bauleitplanverfahren

Diese Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, welche wir verarbeiten. Sie dient zur Information auch über Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht. Diese Datenschutzhinweise entsprechen der allgemeinen Information über die Datenverarbeitung insg. Bei uns. Sie dient der Erfüllung unserer Informations- und Transparenzpflichten gem. Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a, Art. 12 Abs. 1 S. 1, 13 und 14 DSGVO.

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Für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle:

Gemeinde Leutersdorf

Sachsenstraße 9

02794 Leutersdorf

Mail: info@gv-leutersdorf.de

Tel.:  +49 (3586) 33 07- 0

Fax: +49 (3586) 33 07 – 19

Webseite: https://www.leutersdorf.de

Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Leutersdorf:

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04347 Leipzig

Mobil: +49 (0) 152 537 838 74

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Arten und Quellen der verarbeitenden Daten:

Im Rahmen unserer behördlichen Tätigkeit verarbeiten wir personenbezogene Daten. In diesem Zusammenhang verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, die wir durch Ihnen im Rahmen unserer öffentlich-rechtlichen Geschäftsbeziehung erhalten. Darüber hinaus verarbeiten wir auch solche personenbezogenen Daten die wir im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages von anderen öffentlichen Stellen wie etwa Kommunal,-Landes- oder Bundesstellen erhalten und durch unsere Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern wie auch durch Dritte erhalten. Die Verarbeitung von solchen Daten ist für die Erbringung unserer Dienstleistung und zur Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages als Kommune erforderlich.  Zudem können wir solche Daten verarbeiten die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (wie z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise erhalten oder die uns von anderen Unternehmen bzw. Dritten (z. Bsp. einer Kreditauskunftei) berechtigt übermittelt werden.

Dabei können wir folgende personenbezogene Daten verarbeiten:

·         Kontaktdaten und Personalien wie Name, Adresse, Geburtstag und -ort sowie Staatsangehörigkeit,

·         Kommunikationsdaten wie Telefon und E-Mailadresse,

·         Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten, Krankenversicherungskarte),

·         Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftsprobe) und Auftragsdaten (z. B. Überweisungsbelege),

·         Abrechnungs- und Beitragsdaten (Zahlungen von Beiträgen und Gebühren),

·         Bußgeld- und Verfahrensdaten (bei Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungs­rechtsverfahren)

·         Darüber hinaus können dies auch Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten, Informationen über ihre finanzielle Situation (z. B. Bonitätsdaten, Scoring- oder Ratingdaten), kreditrelevante Daten (z. B. Einnahmen und Ausgaben), Dokumentationsdaten (z. B. Beratungsprotokoll) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gem. der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit den einschlägigen Regelungen des Baugesetzbuches und der sächsischen Bauordnung. Hier sieht § 3 Abs. 2 S. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB vor, dass wir zu bestimmten Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme an die zuständigen Stellen und Personen abgeben oder um Betroffene über das Ergebnis der Prüfung der Bauleitverfahren zu informieren. Zudem gelten hier die allgemeinen Regelungen gem. § 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachen (SächsGemO) und gem. §§ 1, 2 und §§ 44 ff. des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 4 (SächsGemO) und der Gemeindesatzung vorgesehenen Aufgaben.

Dabei verarbeiten ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:

·         Allgemeine Kontaktinformationen wie Name, Anschrift, Telefonnummern und E-Mailadressen,

·         Angaben zu dem Eigentümer und Beteiligten-Eigenschaft zum Bauverfahren wie auch Anfragen und Stellungnahmen von Beteiligten (gem. §§ 52 bis 56 SächsBO),

·         Kommunikationsdaten wie Stellungnahmen, Schriftwechsel und Erklärungen,

·         Verfahrensdaten wie z.B. Angaben zu Bauten, Nutzungsbedinge Anforderungen und technische Gebäudeausrüstung (§§ 39 bis 51 SächsBauO),

·         Sonstige personenbezogene Daten, welche wir von Ihnen oder Dritten um Rahmen des Bauleitplanverfahrens erhalten haben.

Die Rechtsgrundlagen der entsprechenden o.g. Zwecke ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen des BauGB oder gesetzliche Regelungen des Freistaates Sachsen aus z.B. Sächsische Bauordnung, Sächsisches Verwaltungs­kostengesetz, Sächsisches Kommunalabgabengesetz und aus Gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland wie der Abgabenordung.

Datenübermittlungen an Dritte:

Intern erhalten solchen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der rechtlichen Pflichten und des gesetzlichen Auftrages, brauchen. Dies ist insbesondere im Rahmen des Bauleitplanverfahrensfolgende Stellen:

·         Der Gemeinderat zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB;

·         Dritte, welche auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen haben;

·         Andere Stellen innerhalb der Gemeindeverwaltung, soweit diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgetragenen Argumenten eine fachliche Stellungnahme abzugeben haben;

·         Sowie auch andere Behörden und Fachdienststellen außerhalb der Gemeindeverwaltung, wenn diese zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen.

·         Zudem übermitteln wir im Einzelfall und nach Notwendigkeit ihre Daten an weitere Datenempfänger, welche uns bei der Zweckerfüllung unterstützen. Dies erfolgt entweder aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages zur Übermittlung der Daten an entsprechende Stellen, ihrer Einwilligung oder welche wir berechtigter Weise auch ohne Einwilligung übermitteln dürfen. Dies können z.B. Dienstleister für unseren Zahlungsdienstleister, Öffentlich-Rechtliche Stellen, aber auch unsere eingesetzten Partner und Vertreter (Rechtsanwälte, Inkasso) oder auch in Bestimmten Fällen auch private Personen und der Öffentlichkeit sein.

Datenübermittlung an einem Drittland oder an einer internationalen Organisation:

Wir übermitteln grundsätzlich keine personenbezogenen Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten). Soweit es jedoch gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, übermitteln wir auch Daten an Drittstaaten. Mithin findet eine Weitergabe insofern statt, wenn wir hierzu berechtigt sind. In solchen Fällen kann eine Übermittlung z. B. in die Schweiz oder die USA erfolgen. Jedoch achten wir darauf, dass wir die datenschutzrechtlichen Regularien nach den Art. 44 ff. DSGVO erfüllen.

Speicherdauer:

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange bis der Zweck der Verarbeitung erfüllt ist. Dies ist z.B. bei der Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Fall oder so lange bis ihre erteilte Einwilligung widerrufen wird. Sind die Daten für den Zweck nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht. Dies gilt nicht, soweit wir zur weiteren Verarbeitung gesetzlich verpflichtet sind.

Wir verarbeiten mithin, ihre Daten nachdem der Zweck erfüllt eingeschränkt weiter zur:

·         Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, die sich z. B. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel zwei bis zehn Jahre.

·         Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, gerechnet ab dem Ende des Jahres indem die Geschäftsbeziehung endet, beträgt.

·         Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich für die Dauer der Rechtskraft des Bauleitplans gespeichert.

Ihre Rechte als Betroffene/r:

Jede betroffene Person hat:

·         das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,

·         das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,

·         das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,

·         das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,

·         das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO,

·         das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO sowie

·         das Recht auf Beschwer bei der zuständigen Datenschutzaufsicht gem. Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG.

Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

Pflicht zur Bereitstellung von Daten:

 

Damit wir unseren Zweck erfüllen können (z.B. Erbringung von Dienstleistungen und Wahrnehmung unseres gesetzlichen Auftrages) benötigen wir ihre entsprechenden personenbezogenen Daten. Liegt zwischen Ihnen und uns eine Geschäftsbeziehung, müssen Sie uns solche Daten übermitteln, welche wir für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung und zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten benötigen oder zur Erhebung gesetzlich verpflichtet sind.

Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling:

Wir setzen grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO ein. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber und über Ihre diesbezüglichen Rechte gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

Ein Profiling, mit dem Ziel bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten findet durch uns ebenfalls nicht statt.

Widerspruchsrecht im Falle einer Verarbeitung:

Im Einzelfall haben Sie ein Widerrufsrecht, welche Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit geltend machen können, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können somit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgen, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO.

Soweit Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Ihren Widerspruch können Sie formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angaben Ihres Namens, Adresse und Geburtsdatum an folgende Empfänger richten:

Gemeinde Leutersdorf

Sachsenstraße 9

02794 Leutersdorf

Mail: info@gv-leutersdorf.de

Tel.:  +49 (3586) 33 07- 0

Fax: +49 (3586) 33 07 – 19

Webseite: https://www.leutersdorf.de

Haben Sie das Gefühl, dass wir ihre Daten nicht rechtskonform verarbeiten, können Sie sich selbstverständlich auch an der für uns zuständigen Datenschutzaufsicht werden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsicht ist:

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden

Telefon: 0351/85471 101

Telefax: 0351/85471 109

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Diese Datenschutzerklärung wurde erstellt von Ferris Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Schmidt-Str. 1, 04347 Leipzig. Website: www.ferris-datenschutz.de. Ferris Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt) bietet ist u. a. Leistungen im Bereich Datenschutz an und ist als externe Datenschutzbeauftragte tätig.

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