Der Gemeinderat Lawalde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. 11.2022 die 1. Änderung Bebauungsplan „Webergasse“ - Teilaufhebung gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) als Satzung beschlossen. Der Beschluss der Satzung wurde am 03.12.2022 im „Hochsteinboten“ amtlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst die Flurstücke mit den Nummern 427/52; 427/53; 427/54; 427/55; 1003/1; 1003/2; 1004; 1005/1; 1005/2 sowie Teilflächen der Flurstücke mit den Nummern 427/l; 427/46 und 1020 der Gemarkung Lawalde.
Die Abgrenzung des Teilaufhebungsbereiches ist in dem beigefügten Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Die 1. Änderung Bebauungsplan „Webergasse“ – Teilaufhebung wurde durch Bescheid des Landratsamtes Görlitz vom 02.03.2023 unter Az.:3300-03-02-BLP-2311 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in der Gemeindeverwaltung Lawalde, Rudolf-Breitscheid-Siedlung 6, 02708 Lawalde sowie zusätzlich in der Stadtverwaltung Löbau, Technisches Rathaus, Bauamt, Johannisstraße 1 a, 02708 Löbau während der üblichen Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme nach Vereinbarung. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Hinweise:
Gemäß § 44 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf Folgendes hingewiesen (§ 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB): „Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.“
Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen (§ 215 Absatz 1 BauGB): „Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.“
Gemäß § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird auf Folgendes hingewiesen: „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“
Lawalde, 15.03.2023
gez. Nadja Kneschke
Bürgermeisterin
Frau Nadja Kneschke E-Mail: gemeinde@lawalde.de