Bebauungsplan Stadt Lauter-Bernsbach Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Verbrauchermarkt an der Staatsstraße (B 101)" der Stadt Lauter-Bernsbach

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.12.2020 bis 22.01.2021
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Planzeichnung

Öffentliche

B E K A N N T M A C H U N G

der Stadt Lauter-Bernsbach

Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt an der Staatsstraße (B 101)“ der Stadt Lauter-Bernsbach (Stand Oktober 2020) mit Begründung einschließlich Grünordnung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Planung zu beteiligen sind und eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslage des Entwurfes vorzunehmen ist.

Der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstücke 234/1 sowie Teile der Flurstücke 1029/26 und 1514 der Gemarkung Lauter.

Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.12.2020 bis zum 22.01.2021  öffentlich zur Einsichtnahme für jedermann im Verwaltungsgebäude II der Stadt-verwaltung Lauter-Bernsbach, Straße der Einheit 5, 1 .OG, Zimmer 6, zu folgenden Zeiten ausgelegt:

Mo                  9.00 - 12.00                           --------      Uhr
Di                    9.00 - 12.00                13.00 - 18.00      Uhr
Mi                   9.00 - 12.00                            --------      Uhr
Do                   9.00 - 12.00                13.00 - 16.00      Uhr
Fr                    9.00 - 12.00                            --------      Uhr

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt an der Staatsstraße (B 101)“, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

  • Artenschutzmaßnahmen sind im Rahmen der Umsetzung des B-Planes mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen (Landratsamt Erzgebirgskreis, SG Naturschutz)
  • Hinweise zu weiterführenden artenschutzfachlichen Untersuchungen und zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte (Bürger*in)

Schutzgut Boden / Fläche

  • Fortschreibung der Altlastensituation im Zuge der altlastenfachlichen Baubegleitung (Landratsamt Erzgebirgskreis, SG Abfallrecht, Altlasten, Bodenschutz)
  • Hinweise zum Radonschutz (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie LfULG)
  • Hinweis auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 2 BauGB) (Bürger*in)

Schutzgut Mensch /Gesundheit

  • Der Planentwurf entspricht bezüglich des Geräuschimmissionsschutzes der Forderung des § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Landratsamt Erzgebirgskreis SG Immissionsschutz)
  • Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen werden durch das Vorhaben berührt (Landratsamt Erzgebirgskreis, Senioren- und Behindertenbeauftragte)
  • Hinweis auf Lärmbelästigungen angrenzend an das Vorhabengebiet (Bürger*in)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Hinweis auf die Lage im Vorranggebiet „Kulturlandschaftsschutz“ (Planungsverband Region Chemnitz)
  • Hinweis auf die Lageunsicherheit des „Glück mit Freude Stolln“ sowie auf die Lage in einem Gebiet in dem über Jahrhunderte hinweg bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden (Sächsisches Oberbergamt)

Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeflossen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden.

Auf Grund der Corona-Präventionsmaßnahmen wird empfohlen, eine Einsichtnahme in die Unterlagen im Vorfeld telefonisch unter 03771 703112 bzw. 703114 abzustimmen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum im Internet unter www.lauter-bernsbach.de > Verwaltung/Rathaus > Informationen > Bürgerbeteiligung sowie im Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf unberücksichtigt bleiben können.

Lauter-Bernsbach, den 13.11.2020

 Kunzmann                                                                                                                                 

-Bürgermeister-                      

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach
Leiter Bau- und Liegenschaftsamt
Herr Seltmann

Tel.:        03771 / 7031 - 12
Fax:        03771 / 7031 - 22
e-mail:     a.seltmann@lauter-bernsbach.de

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