Umfrage Gemeinde Laußig Moderne Verwaltung

Wahlhelfer gesucht!

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.01.2025 bis -
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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Bundestagswahl am 23.02.2025

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Die Gemeinde Laußig sucht stets für Wahlen engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen mitarbeiten. Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Sollten Sie Interesse an einem Einsatz als Wahlhelfer/-in haben, verwenden Sie bitte das unten stehende Online-Formular "Anmeldung als Wahlhelfer" oder senden uns eine E-Mail an wahlen@laussig.de.

Nachfolgend Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ):

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Wahlhelfer/-innen sind Mitglieder eines Wahlvorstandes. Wahlvorstände bestehen für jeden Allgemeinen Wahlbezirk beziehungsweise Briefwahlbezirk. Jeder Wahlvorstand besteht aus:

  • Wahlvorsteher/-in,
  • stellvertretende/-r Wahlvorsteher/-in,
  • Schriftführer/-in,
  • weiteren drei bis sechs Beisitzer/-innen.

Ich bin nicht mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Laußig gemeldet. Kann ich trotzdem in der Gemeinde als Wahlhelfer/-in eingesetzt werden?

Nein. Als Wahlhelfer/-in können Sie lediglich in der Gemeinde berufen werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Wie werde ich auf meinen Einsatz als Wahlhelfer/-in vorbereitet?

Als Beisitzer/-in im Wahlvorstand müssen Sie keine besonderen Kenntnisse mitbringen. Mit Ihrer Berufung erhalten Sie einige Informationen zu Ihrem Einsatz. Die Wahlvorsteher/-innen, deren Stellvertreter/-innen und die Schriftführer/-innen werden vor der Wahl zu einer Schulung geladen, um sie auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

Muss ich als Wahlhelfer/-in auf besondere Dinge achten?

Als Wahlhelfer/-in sind Sie der politischen Neutralität verpflichtet. Darüber hinaus gilt die Verschwiegenheitspflicht. Sämtliche Informationen, die Sie im Laufe der Wahlhandlung über dritte Personen zur Kenntnis nehmen, dürfen nicht weitergegeben werden.

Kann ich angeben, wo und in welcher Funktion ich eingesetzt werden möchte?

In der Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand können Sie Wünsche hinsichtlich Ihrer bevorzugten Funktion im Wahlvorstand, zur Wahlart (bei der Briefwahlauszählung oder im allgemeinen Wahllokal) und zum Einsatzort machen (wohnungsnah, in einem konkreten Wahllokal). Ihre Wünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Was ist, wenn ich am Wahltag erkrankt oder verhindert bin?

Grundsätzlich ist jede/-r Wahlberechtigte zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet. Sobald Sie als Wahlhelfer/-in berufen wurden, kommt eine Ablehnung nur aus wichtigem Grund in Betracht. Wenn Sie Ihren Aufgaben am Wahltag krankheitsbedingt oder aus besonderem wichtigen Grund nicht nachkommen können, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch/per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung (Kontaktdaten sind dem Berufungsschreiben zu entnehmen).

Wann erfahre ich, ob, in welcher Funktion und wo ich als Wahlhelfer/-in eingesetzt werde?

Wenn Sie Ihre Bereitschaft zur Tätigkeit als Wahlhelfer/-in erklären, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie auch eingesetzt werden. Bitte halten Sie sich den Wahltermin deshalb bereits frühzeitig frei. Ihre verbindliche Berufung in den Wahlvorstand erhalten Sie in der Regel einen Monat vor dem Wahltermin.

Was ist der Unterschied zwischen dem Einsatz im Wahllokal und bei der Briefwahlauszählung?

Als Mitglied eines allgemeinen Wahlvorstands werden Sie in einem Wahllokal in der Gemeinde eingesetzt. Sie betreuen die Stimmabgabe während der Wahlzeiten, wobei der Einsatz der Mitglieder in der Regel in zwei Schichten erfolgt. Alle Mitglieder gemeinsam führen nach Abschluss der Wahlhandlung ab 18 Uhr die Auszählung der Stimmen durch. Der Briefwahlvorstand wird im Ländlichen Bürgerzentrum in Laußig eingesetzt. Ihre Tätigkeit am Wahltag beginnt nachmittags mit der Zulassung der eingegangenen Wahlbriefe und endet abends nach Abschluss der Stimmauszählung.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Der Einsatz als Wahlhelfer/-in wird mit einer finanziellen Entschädigung belohnt.

Ich habe mich als Wahlhelfer/-in beworben. Werde ich jetzt immer eingesetzt?

Nein. Sie werden aber als Wahlhelfer/-in in der Wahlhelferdatei gespeichert und automatisch vor anstehenden Wahlen kontaktiert. Dabei fragen wir Ihr Interesse ab, erneut als Wahlhelfer/-in eingesetzt zu werden. Sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten widersprechen, werden Sie aus der Wahlhelferdatei gelöscht.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Anmeldung als Wahlhelfer

  • Pflichtangabe
  • Wählen Sie bitte eine Anrede aus!
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 20
  • Bitte geben Sie einen evtl. vorhandenen Titel wie Dr. oder Prof. an!
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 50
  • Bitte geben Sie Ihren Vornamen an!
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 50
  • Bitte geben Sie Ihren Nachnamen an!
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 50
  • Bitte geben Sie die Straße der Anschrift an, unter der wir Sie erreichen können!
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 5
  • Bitte geben Sie die Hausnummer und eventuelle Zusätze der Anschrift an, unter der wir Sie erreichen können!
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 5; maximale Länge: 5
  • Bitte geben Sie die Postleitzahl der Anschrift an, unter der wir Sie erreichen können!
  • Pflichtangabe
  • Bitte geben Sie den Ort der Anschrift an, unter der wir Sie erreichen können!
  • Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie tagsüber erreichen können! Wenn Sie keinen telefonischen Kontakt wünschen, tragen Sie bitte hier nichts ein!
  • Pflichtangabe
  • Bitte geben Sie hier eine E-Mail-Adresse an, an die wir Dokumente senden können!
Eine Mitarbeit kann ich mir vorstellen als:
  • Pflichtangabe
  • Bitte wählen Sie eine oder mehrere Optionen für Ihre Mitarbeit aus!
Welche(s) Wahllokal(e) käme für Sie in Frage?
  • Pflichtangabe
  • Wählen Sie bitte aus, in welchem/n Wahllokal(en) Sie mitarbeiten würden!
  • Raum für individuelle Mitteilungen
  • Pflichtangabe
  • Ohne Ihre Zustimmung darf die Gemeindeverwaltung Ihre Daten nicht verarbeiten!

Sie haben noch Fragen oder möchten uns etwas zum Thema "Wahlen" mitteilen?

Senden Sie einfach eine Mail an: wahlen@laussig.de

Pflichtangabe

Kontaktperson

Frau Schöbe

+49 34243 33915

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Informationen gemäß Artikel 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

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Der Bürgermeister

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Zur Prüfung und Bearbeitung von Mängeln benötigen wir lediglich eine genaue Beschreibung des Mangels. Mängel können Sie grundsätzlich ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten melden. Sofern Sie uns freiwillig Angaben zu Ihrer Person mitteilen, verarbeiten wir diese nur zur Bearbeitung der Meldung. Das umfasst ggf. auch Rückfragen und Informationen zum Bearbeitungsstand. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 s.1 lit. a DSGVO.

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die uns über den Mängelmelder mitgeteilt werden. Der Mängelmelder ist Teil der vom Freistaat Sachsen bereitgestellten E-Government Basiskomponente Beteiligungsportal. Weitere Informationen zum Datenschutz bei der vom Freistaat Sachsen im Rahmen des Betriebs der Basiskomponente durchgeführten Datenverarbeitung erhalten Sie auf folgender Internetseite: https://www.sachsen.de/datenschutz.html

Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling erfolgt nicht.

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Mängelmeldungen erhalten innerhalb der Gemeinde Laußig die für den jeweiligen Sachverhalt zuständigen Stellen.

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Die für die genannten Zwecke verarbeiteten personenbezogenen Daten werden spätestens sechs Monate nach Zweckerledigung gelöscht.

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Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 77 DSGVO beschweren:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden

Telefon: + 49 351-85471-101

Fax: + 49 351-85471-109

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