Veranstaltung Landesamt für Straßenbau und Verkehr Verkehr und Mobilität

Informationsabend zum Rückbau der B 95

  • Status Beendet
  • Termin 08.09.2020 18:00 Uhr
  • Teilnehmer 30 Teilnehmer
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Baustrecke zum Rückbau der B 95

Nach rund sechs Jahren Bauzeit konnte die A 72 zwischen Borna und Rötha im August 2019 in Richtung Chemnitz und im Oktober 2019 in Richtung Leipzig fertiggestellt werden. Da der Verkehr hier mittlerweile über die A 72 rollt, kann die parallel verlaufende Trasse der Bundesstraße nun zurückgebaut werden. Vom Bornaer Ortsteil Kesselshain bis nördlich Espenhain soll nur noch einen Fahrstreifen pro Richtung verlaufen und eine durchgehende Radverbindung geschaffen werden. Der Rückbau erfolgt in zwei Bauabschnitten, der erste wird aktuell absolviert, der zweite Bauabschnitt folgt 2021.

Die Bauarbeiten am letzten, rund 7 Kilometer langen Abschnitt 5.2 der A 72 von Rötha bis zur A 38 südlich von Leipzig haben mit vorbereitenden Leistungen 2016 begonnen. Im Herbst 2018 wurde mit den Hauptbauleistungen begonnen. Die Verkehrsfreigabe ist für Ende 2026 geplant.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr und die Stadtverwaltung Rötha laden Anwohner und Interessierte zu einem Bürgerinformationsabend ein. Das Landesamt informiert über den bis Herbst 2021 erfolgenden Rückbau der B 95 zwischen Kesselshain und Espenhain. Auch ein aktueller Bericht über den Neubau des A 72-Abschnitts 5.2 zwischen Rötha und der A 38 ist geplant. Selbstverständlich haben die Anwohnerinnen und Anwohner auch die Möglichkeit, anschließend Fragen zu stellen und mit den Verantwortlichen des LASuV ins Gespräch zu kommen.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.

Veranstaltungstermin
Dienstag 08.09.2020 18:00 - 21:30 Uhr
Veranstaltungsort
Volkshaus Rötha
August-Bebel-Straße 65, 04571 Rötha

Kontaktperson

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Stauffenbergallee 24
01099 Dresden

presse@lasuv.sachsen.de
0351 8139 1920

Teilnahmebedingungen

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  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist aufgrund der Gegebenheiten vor Ort verpflichtend bis Sie zu Ihrem Sitzplatz gelangt sind.
  • Bitte halten Sie 1,50 Meter Mindestabstand zum Nächsten.
  • Bei Zuwiderhandlungen wird nötigenfalls vom Hausrecht Gebrauch gemacht, um Andere vor einem möglichen Corona-Infektionsrisiko zu schützen.

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