Terminvereinbarung Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Terminvereinbarung Gesundheitszeugnisse

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.02.2022 bis -
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Bitte lesen Sie alle Hinweise, bevor Sie einen Termin buchen!

  • Eine Voranmeldung ist zwingend erforderlich

  • Dokumente: Der Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen. Asylbewerber legen bitte ein Dokument zur Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung mit Vermerk "Beschäftigung erlaubt" vor. Bitte geben Sie Ihren Hauptwohnsitz gemäß der Angaben im Ausweisdokument an. Teilnehmer unter 18 Jahren bzw. zu betreuende Personen legen bitte einen vollständigen vom Sorgeberechtigten/Betreuenden unterschriebenen Anamnesebogen mit dazugehöriger Erklärung und Zustimmung zur Durchführung der Veranstaltung vor.

  • Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Stornierung bis spätestens 24 Stunden vorher ebenfalls zwingend erforderlich.

  • Die Bescheinigung darf bei Beginn der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein, gilt dann aber unbegrenzt weiter. Eine Unterbrechung oder ein Wechsel der Tätigkeit hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz.

  • Die Belehrungen erfolgen in der Gruppe und dauern ca. 1 Stunde. Sie finden im Landratsamtsgebäude, Schloss Sonnenstein, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna im Stadtflügel statt. Sie werden im Wartebereich im 1. OG abgeholt.

  • Personen ohne Deutsch-Grundkenntnisse (mindestens A2) müssen einen Dolmetscher mitbringen!

  • Es wird eine Gebühr in Höhe von 37,00 Euro  erhoben. Die Bezahlung kann bar oder mit der EC-Karte getätigt werden. Gebührenbefreiung besteht für Schülerpraktika und für Schüler der Berufsschulzentren im Rahmen eines Berufsvorbereitungs- bzw.  –grundbildungsjahres. Dies trifft auch auf Teilnehmende an einem Freiwilligen Sozialen/ Ökologischen Jahr und Bundesfreiwilligendienst zu. Diese Teilnehmer legen bitte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vor, dass dieser die Kosten für die Hygienebelehrung gemäß §§ 42, 43 IfSG nicht übernimmt. Der jeweilige Nachweis ist in Kopie und ggf. die Arbeitgeberbescheinigung zur Veranstaltung mitzubringen.

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Was können wir für Sie tun?

Dienstleistung Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnis) .

Ort: Schloßhof 2/4, 01796 Pirna

Bitte Privatanschrift angeben!

Folgendes ist stets mitzubringen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Asylbewerbern Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung mit Vermerk "Beschäftigung erlaubt".
  • Schreibzeug

Im Falle einer Gebührenbefreiung sind in Kopie mitzubringen:

  • vollständig von allen Vertragsparteien unterschriebener Schülerpraktikumsvertrag
  • FSJ-/FÖJ-Vertrag
  • BVJ-/BGJ-Vertrag.

Ihre Buchung

Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnis)

Kontaktperson

Landratsamt  Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Gesundheitsamt

Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01796 Pirna

Telefon: 03501 515-2307 /-2365 /- 0

Datenschutzerklärung

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Landratsamt

Körperschaft des Öffentlichen Rechts vertreten durch den Landrat Michael Geisler

Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4

Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-0

E-Mail: kontakt@landratsamt-pirna.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Hausanschrift: 01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus EF)

Postanschrift: 01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-1050 und Fax: 03501 515-8-1050

E-Mail: datenschutz@landratsamt-pirna.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der hausinternen Planung erhoben. Die Verarbeitung Ihrer Daten beruht auf Artikel 88 Datenschutzgrundverordnung i. V. m. § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG).

Speicherdauer

Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung der Umfrage gelöscht. 

Sie haben folgende Datenschutzrechte

Sie können unter o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Auskunftsrecht), sie können eine Berichtigung verlangen, wenn nachweislich unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert sind (Recht auf Berichtigung). Sie haben, unter bestimmten Voraussetzungen, das Recht das Löschen Ihrer Daten zu verlangen (Recht auf Löschung). Ihnen kann unter Umständen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustehen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung). Gegebenenfalls haben Sie ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, dieser Widerspruch ist zu begründen (Widerspruchsrecht). Ihnen kann das Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Beschwerderecht

Sie haben das Recht sich mit einer Beschwerde an den o. g. Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die örtlich zuständige Behörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstr. 5

01067 Dresden

Zweckänderung

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Werden die Daten für einen anderen Zweck verarbeitet, dann informieren wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

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