Bebauungsplan Gemeinde Bad Schlema Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Bebauungsplan Nr.13 "Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.10.2017 bis 09.12.2017
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Bad Schlema

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ in der Fassung vom 12.10.2017 in der Gemeinde Bad Schlema gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 06.11.2017 – 08.12.2017 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ in der Gemeinde Bad Schlema in der Fassung vom 12.10.2017 mit Begründung und Umweltbericht im Rathaus der Gemeinde Bad Schlema, Bauamt, Joliot-Curie-Straße 13, 1. Obergeschoss, Zimmer 14 zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

Montag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:30 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.kurort-schlema.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Bauleitplanung

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an G.Dominik@kurort-schlema.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Bad Schlema, den 13.10.2017

J. Müller

Bürgermeister Siegel

Kontaktperson

Frau Dominik

Gemeindeverwaltung Bad Schlema

Bauamt

Joliot-Curie-Straße 13

08301 Bad Schlema

Tel.: 03772/380424

E-Mail: g.dominik@kurort-schlema.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Deckblatt Begründung

Informationen

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