Bebauungsplan Gemeinde Kreischa Öffentliche Auslegung

Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Verpackungsmaschinenwerk Sobrigau"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.03.2022 bis 19.04.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Vorbemerkung zur nachstehenden Bekanntmachung

Die im Zeitraum vom 15.09. bis 15.10.2021 durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Verpackungsmaschinenwerk Sobrigau“ in der Gemeinde Kreischa war auf Grund des in der öffentlichen Bekanntmachung enthaltenen Verweises auf die Präklusions­vorschrift des § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung fehlerhaft, da die genannte Regelung inzwischen aufgehoben wurde. Daher ist das Verfahren zu wiederholen.

Im Rahmen der nochmals vorgesehenen Auslegung der Unterlagen (siehe nachstehende Bekanntmachung) wird jedermann die Möglichkeit gegeben, sich zum kompletten Planwerk zu äußern.

Öffentliche Bekanntmachung

Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Verpackungsmaschinenwerk Sobrigau“ der Gemeinde Kreischa

Wiederholung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kreischa hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.08.2021 die Abwägung gemäß Abwägungsbericht vom 18.06.2021 zur frühzeitigen Beteiligung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Verpackungsmaschinenwerk Sobrigau“ bestätigt. Weiterhin wurde der Planentwurf in der Fassung vom 18.06.2021, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Es handelt sich bei der jetzigen Auslegung nicht um eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die Planinhalte weisen keine Abweichungen zu den bereits im September/ Oktober 2021 ausgelegten Planunterlagen auf.

Auf der nachfolgenden Abbildung sind die Lage des Geltungsbereiches sowie die Lage der vorgesehenen externen Kompensationsmaßnahme ersichtlich (siehe Anlage 1):

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf wurden gegenüber der Fassung vom 19.10.2020 insbesondere die folgenden Änderungen zum Stand 18.06.2021 eingearbeitet:

  • Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Minimierung der Eingriffe in das Landschaftsbild sowie zur Minimierung der Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen (unauffällige Fassadengestaltung, Dachbegrünung, Nicht-Zulässigkeit von Solaranlagen und sonstigen Dachaufbauten mit in nördlicher bzw. östlicher Richtung wahrnehmbarer spiegelnder Wirkung, entspiegelte Glasflächen)
  • Festlegung der maximal zulässigen Traufhöhen: Bereich GE1 mit 216 m üNN, Bereich GE2 mit 219 m üNN und Bereich GE3 auf 227 m üNN (Verringerung der max. Gebäudehöhe um 2 m gegenüber dem Vorentwurf)
  • Deutliche zeichnerische Abgrenzung der einzelnen Gewerbegebietsflächen GE1, GE2, GE3 in der Planzeichnung mittels Baugrenze und Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
  • Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (SMUL 2009) mit Festlegung eines Aufwertungspotenzials von 15.310 Wertpunkten zur Kompensation der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme sowie für die Eingriffe in das Landschaftsbild durch die Erhöhung der Gebäudehöhe – eine Benennung konkreter Einzelmaßnahmen (Ersatzpflanzungen, externe Kompensationsflächen) erfolgt mittels städtebaulichem Vertrag
  • Festlegung von maximalen Immissionswerten (gewerblicher Lärm) für die Produktion in Bezug auf die Nachbarbebauung (tags 55 dB (A) und nachts 45 dB (A))
  • statt einer zeichnerischen Festsetzung von mehreren Planständen in der gleichen Planzeichnung Einfügung der Abbildung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans ergänzend zur aktuellen Planzeichnung
  • Korrektur des Planzeichens für die Fläche für den vorhandenen Mobilfunkmast entsprechend der tatsächlichen Nutzung
  • Streichung der Aussage der Anwendbarkeit des Befreiungstatbestandes gemäß § 1 Abs. 1 der Erlaubnisfreiheitsverordnung hinsichtlich der Versickerung von Niederschlagswasser
  • Aktualisierung der Legende der Planzeichnung
  • Anpassung der Begründung entsprechend der o.g. Punkte sowie Ergänzung um den Punkt „Restriktionen / Hinweise für nachfolgende Planverfahren und Bautätigkeiten“

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zum Bebauungsplan verfügbar:

Im Rahmen der Planzeichnung bzw. des Begründungstextes zur 2. Änderung B-Plan Nr. 15 (Fassung vom 18.06.2021, erstellt durch das Planungsbüro Toscano GmbH, Dippoldiswalde, überarbeitet durch das Planungsbüro ifs. GmbH, Dresden) Informationen zu vorhandenen Restriktionen aus Umweltsicht: Denkmalschutz (im Geltungsbereich keine Denkmale bekannt), Immissionsschutz (Schutz der westlich gelegenen Nachbarbebauung vor von der gewerblichen Nutzung ausgehenden Lärmimmissionen), Niederschlagswasserentsorgung (Verpflichtung zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers, Herleitung, dass bestehende Versickerungsanlagen ausreichend), Schutz des Grundwassers vor wassergefährdenden Stoffen; Informationen zu den grünordnerischen Festsetzungen (Bindungen für den Erhalt bzw. das Anpflanzen von Bäumen, Bindungen für den Erhalt von Strauch-/Heckenpflanzungen, Aufhängung von Fledermauskästen, Eingriffsausgleich durch externe Kompensationsmaßnahme, Maßnahmen zum Erosionsschutz, Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie von artenschutzrechtlich relevanten Arten); nachrichtliche Übernahmen (Lage der Grenze des Landschaftsschutzgebietes);

Im Rahmen des Umweltberichtes (Fassung vom 18.06.2021, erstellt durch das Planungsbüro Schulz UmweltPlanung, Pirna, überarbeitet durch das Planungsbüro ifs. GmbH, Dresden) Bewertung der Bestandsaufnahme sowie Prognose bzw. Bewertung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz gemäß Handlungsempfehlung, Visualisierung der max. Gebäudeerhöhungen, Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen; Schwerpunkt sind die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere/ biologische Vielfalt, Boden, Wasser sowie Landschaft;

Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (eingegangen am 22.02.2021) einschließlich Teilstellungnahme Denkmalschutz (eingegangen am 26.03.2021) mit Bedenken und Hinweisen zur Niederschlagswasserbeseitigung und Fragen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, mit Bedenken zum vorbeugenden Lärmschutz, mit Hinweisen zur Neubewertung der Eingriffe gemäß Handlungsempfehlung, zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild, zu artenschutzfachlichen Betroffenheiten, zur Konkretisierung möglicher Auswirkungen einer Havarie, mit Bedenken zur Kompensation der zusätzlichen Versiegelung, mit Hinweisen zu Bodenschutzmaßnahmen, mit Hinweisen zur Konkretisierung von Kompensationsmaßnahmen, mit Bedenken hinsichtlich der Störung des Landschafts- und Ortsbildes, auch im Hinblick auf die im Umfeld vorhandene wertvolle historische Bebauungsstruktur;
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen (eingegangen am 04.02.2021) mit Zustimmung zum vorgesehenen Rückbau des bestehenden Gebäudekomplexes und Wiederaufbau am gleichen Standort mit größerer Gebäudehöhe aufgrund der Vermeidung einer Neuinanspruchnahme von Freiflächen sowie mit Hinweis zur Lage des Vorhabens innerhalb eines Vorranggebietes Kulturlandschaftsschutz (Sichtexponierter Elbtalbereich);
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (eingegangen am 17.02.2021) mit Hinweisen zum Radonschutz und zu Versickerungsuntersuchungen;
  • Stellungnahme der Landeshauptstadt Dresden (eingegangen am 04.03.2021) mit Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild der Landeshauptstadt Dresden, insbesondere auf den Aussichtspunkt „Trutzsch“ und Vorschlägen zur Begrenzung der Auswirkungen;

Umweltrelevante Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (eingegangen am 26.10.2021) mit Hinweisen zur verbleibenden wesentlichen Veränderung des Landschaftsbildes, zur erforderlichen Lage der externen Kompensationsmaßnahme innerhalb des Gemeindegebietes Kreischa, zur wünschenswerten Ausweitung der Maßnahmen zur Entspiegelung, zum Erfordernis der Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung des Niederschlagswassers, mit Bedenken zum Lärmschutz, mit Hinweisen zum Abstimmungsbedarf der bodenfunktionalen Ausgleichsmaßnahme mit unterer Bodenschutzbehörde und unterer Naturschutzbehörde sowie zu allgemeinen Bodenschutzmaßnahmen, zur Aufnahme von allgemeinen Denkmalschutzhinweisen in die textlichen Festsetzungen;
  • Stellungnahme der Landeshauptstadt Dresden (eingegangen am 14.10.2021) mit Hinweisen zu weiterem Potenzial zur Reduzierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild der Landeshauptstadt Dresden, insbesondere auf den Aussichtspunkt „Trutzsch“.

Alle umweltbezogenen Informationen und Unterlagen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

 

17.03.2022 bis einschließlich 19.04.2022

in der Gemeindeverwaltung Kreischa, Dresdner Straße 10, 01731 Kreischa, Zimmer 104 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag        von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag  von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes über https://buergerbeteiligung.sachsen.de bis einschließlich 19.04.2022 einzusehen.

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung und Abgabe von Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Diese Anregungen können auch in dem o. g. Zeitraum per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: post@kreischa.de

Hinweise:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kreischa deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 035206 20915 oder per E-Mail an post@kreischa.de möglich.

Kreischa, den 21.02.2022

gez. Frank Schöning                                                        (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Kreischa

Kristin Höntschel

Bauordnung/ Planung

Dresdner Str. 10

01731 Kreischa

Tel.: 035206/209-15

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung der Gemeinde Kreischa

1.    Name und Anschrift

Gemeinde Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa
E-Mail: datenschutz@kreischa.de
Internet: www.kreischa.de


2.    Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa
E-Mail: datenschutz@kreischa.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

3.    Homepage der Gemeinde

Automatische Datenerfassung
Die Nutzung des Dienstleistungsportals ist grundsätzlich ohne Bekanntgabe personenbezogener Daten möglich. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, also vor allem Daten, die mit dem Namen verbunden sind oder aus deren Zusammenhang sich hierzu ein Bezug unmittelbar herstellen lässt.

Beim Zugriff auf das Portal werden zum Zwecke der Sicherheitskontrolle folgende Daten gespeichert:

  • eine anonymisierte IP-Adresse des nutzenden Hosts, die keinen Rückschluss auf die wahre IP-Adresse zulässt
  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Clientsoftware des anfordernden Rechners, d.h. in der Regel Browsertyp und gewünschte Zugriffsmethode/Funktion
  • übermittelte Eingabewerte (z.B.: Suchbegriffe)
  • Zugriffsstatus des Web-Servers (z.B.: Datei übertragen, Datei nicht gefunden, Kommando nicht ausgeführt) und der Namen der angeforderten Datei

Cookies
Die Internetseiten verwenden so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies". Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren.

4.    Verarbeitungstätigkeiten der Gemeindeverwaltung mit Bezug auf personenbezogene Daten

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Gemeinde Kreischa unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) sowie unterschiedlicher fachspezifischer Gesetze für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Außerdem gibt es Fälle, in denen wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den jeweils fachlich zuständigen Ämtern und Sachgebieten innerhalb der Gemeindeverwaltung Kreischa.

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.

Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

5.    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DSGVO dient der Gemeinde Kreischa als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen.

Unterliegt die Gemeinde Kreischa einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO.

In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Einrichtungen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen.

Außerdem kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde Kreischa  übertragen wurde. Diese Verarbeitungstätigkeiten erfolgen dann auf Grundlage Art. 6 I lit. e DSGVO.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen.

Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Gemeinde Kreischa oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

6.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.
Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

7.    Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

8.    Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

a.    Recht auf Auskunft:
Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

b.    Recht auf Berichtigung:
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

c.    Recht auf Löschung:
Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

d.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

e.    Recht auf Widerspruch:
Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

f.    Recht auf Beschwerde:
Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 5, 01067 Dresden.

9.    E-Mail-Sicherheit
Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird Ihre E-Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Wenn Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden wollen, so empfehlen wir dringend, diese zu verschlüsseln, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern.

10. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Die Gemeindeverwaltung Kreischa erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt.

Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Gegenstände

Übersicht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.