Bebauungsplan Gemeinde Kreischa Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 "Einkaufsmarkt Gombsen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2021 bis 05.02.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

zum Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 "Einkaufsmarkt Gombsen" der Gemeinde Kreischa

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kreischa hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2020 mit Beschluss Nr. 053/20 die Abwägung des Vorentwurfes gemäß Abwägungsbericht vom 20.04.2020 im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 27 „Einkaufsmarkt Gombsen“ bestätigt. Weiterhin wurde der Entwurf in der Fassung vom 15.10.2020, bestehend aus Planzeichnung (Teil A.1), Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A.2), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C.1) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Das Verfahren soll parallel zur 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreischa weitergeführt werden, sodass ein separates Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan nicht mehr notwendig ist.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst Teile der Flurstücke 367/1, 369/4, 370, 371/1, 372/1 und 448 der Gemarkung Gombsen.

Planungsziel ist die Einordnung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von bis 800 m² sowie eines Backshop-Café.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-        Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d.F. vom 15.10.2020

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

-        Grünordnung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d.F. vom 15.10.2020

-        Faunistisches Gutachten zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d.F. vom 13.08.2020

-        Stellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines Nettomarktes in Kreischa - Zufahrtssituation i.d.F. vom 29.01.2020

-        Schalltechnisches Gutachten zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d.F. vom 22.06.2020

-        Regenentwässerungskonzeption zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d.F. vom 10.10.2020

-        Baugrundvoruntersuchung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d.F. vom 02.09.2016

-        Historische Recherche zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan i.d.F. vom 10.01.2017

-        umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (öffentliche Träger und Bürger)

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom

04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021

in der Gemeindeverwaltung Kreischa, Dresdner Straße 10, Zimmer 104 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag        von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag  von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes über https://buergerbeteiligung.sachsen.de bis einschließlich 05.02.2021 einzusehen.

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Diese Anregungen können auch in dem o. g. Zeitraum per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: post@kreischa.de

Hinweis:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden; aber hätten geltend gemacht werden können.

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035206/20915 oder per E-Mail an kristin.hoentschel@kreischa.de möglich.

Kreischa, den 23.11.2020

gez. Frank Schöning                                                        (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Kreischa

Kristin Höntschel

Bauordnung/ Planung

Tel.: 035206/209-15

kristin.hoentschel@kreischa.de

Datenschutzerklärung

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  1. Name und Anschrift

Gemeinde Kreischa

Dresdner Straße 10

01731 Kreischa

E-Mail: post@kreischa.de

Internet: www.kreischa.de

  1. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Kreischa

Dresdner Straße 10

01731 Kreischa

E-Mail: post@kreischa.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

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Datenverarbeitung

Die Gemeinde Kreischa erhebt teilweise und speichert automatisch in ihren Server-Log-Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Das Bundesdatenschutzgesetz und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes werden dabei erfüllt.

Diese Daten sind für die Gemeinde Kreischa nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.

Im weiteren werden nur die Daten erhoben, die zum Zweck des von Ihnen gewünschten Service innerhalb der Anwendung benötigt werden.

Die Daten werden mit Hilfe einer gesicherten Verbindung übertragen (SSL), so dass sie für Dritte nicht einsehbar sind.

  1. Verarbeitungstätigkeiten der Gemeindeverwaltung mit Bezug auf personenbezogene Daten

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Gemeinde Kreischa unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) sowie unterschiedlicher fachspezifischer Gesetze für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Außerdem gibt es Fälle, in denen wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den jeweils fachlich zuständigen Ämtern und Sachgebieten innerhalb der Gemeindeverwaltung Kreischa.

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.

Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DSGVO dient der Gemeinde Kreischa als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen.

Unterliegt die Gemeinde Kreischa einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO.

In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Einrichtungen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen.

Außerdem kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde Kreischa  übertragen wurde. Diese Verarbeitungstätigkeiten erfolgen dann auf Grundlage Art. 6 I lit. e DSGVO.

Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen.

Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Gemeinde Kreischa oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

    1. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 5, 01067 Dresden.

  1. E-Mail-Sicherheit

Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird Ihre E-Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Wenn Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden wollen, so empfehlen wir dringend, diese zu verschlüsseln, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern.

10. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Die Gemeindeverwaltung Kreischa erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt.

Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

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