Flächennutzungsplan Gemeinde Krauschwitz Öffentliche Auslegung

Änderung des Flächennutzungsplans „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.10.2026 bis 16.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L.

Geschwister-Scholl-Str. 100

02957 Krauschwitz

- Bürgermeister -

Bekanntmachungstext zum geänderten Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Krauschwitz für das Gebiet des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“, welches die Flurstücke 175/9 (Teilfläche), 183/8, 184/1, 185/7 (Teilfläche), 185/8 (Teilfläche), 185/9 (Teilfläche) und 185/10 (Teilfläche) der Gemarkung Krauschwitz Flur 1 einschließt

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des geänderten FNP für das Gebiet des Bebauungsplanes „Errichtung Vebrauchermarkt Krauschwitz“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (bauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Krauschwitz hat am 05.10.2026 den Entwurf des geänderten FNP für das Gebiet des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ in der Planfassung vom 26.08.2026 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung mit integriertem Umweltbericht in der Fassung vom 26.08.2026 wurde gebilligt.

Der Geltungsbereich des geänderten FNP umfasst eine Fläche von ca. 1,05 ha und schließt die Flurstücke 175/9 (Teilfläche), 183/8, 184/1, 185/7 (Teilfläche), 185/8 (Teilfläche), 185/9 (Teilfläche) und 185/10 (Teilfläche) der Gemarkung Krauschwitz Flur 1 ein.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des geänderten FNP ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Darstellung geänderten FNP der Gemeinde Krauschwitz.

Der Entwurf des geänderten FNP für das Gebiet des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit integriertem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 26.08.2026, liegt in der Zeit vom

vom 12.10.2026 bis einschließlich zum 16.11.2026

während folgender Zeiten

                                                           Montag               10.00 - 11.30 Uhr u. 13.00 - 14.30 Uhr

                                                           Dienstag             09.00 - 11.30 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr

                                                           Donnerstag        09.00 - 11.30 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr

                                                          

im Gemeindeamt Krauschwitz, Geschwister-Scholl-Straße 100, 02957 Krauschwitz i.d. O.L. (Fachbereich Bauwesen) öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten des geänderten FNP schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und auf das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  1. Umweltbericht, als integrierter Bestandteil der Begründung, Stand: 26.08.2026
  2. Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand: 25.03.2026
  3. Stellungnahme des BUND LV Sachsen e.V., Stand: 18.03.2026
  4. Stellungnahme des Landkreises Görlitz - Dezernat III / Umweltamt, Stand: 13.03.2026
  5. Stellungnahme des Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., Stand: 18.03.2026

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen des geänderten FNP für das Gebiet des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in (1), (2), (4) und (5)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologie, Hydrogeologie, Bodenschutz, Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Schutzgebiete, Niederschlagswasserversickerung, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in (1)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimatischen Gegebenheiten vor Ort, Aus-wirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in (1) und (5)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bestandssituation vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Flora und Fauna, Biotope sowie Schutzgebiete:

  • finden sich in (1), (3), (4) und (5)
  • es werden Aussagen getroffen zu: aktuelle Flächennutzungen (Biotope) Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Tierarten, Lage der Fläche in einem geschützten Biotop, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in (1), (2) und (4)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Emissionsbelastungen, natürliche Radioaktivität, Kampfmittel, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in (1)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter (archäologische Kulturdenkmale, Baudenkmale) im und angrenzend am Plangebiet, erforderliche Vermeidungsmaßnahmen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den geänderten FNP für das Gebiet des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Kontakt

Tristan Mühl

Gemeindeverwaltung Krauschwitz

Geschwister-Scholl-Straße 100

02957 Krauschwitz i.d. O.L.

Telefon:  035771/525-15
E-Mail:    bauwesen@gemeinde-krauschwitz.de

Internet:  www.krauschwitz.de

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