Bebauungsplan Gemeinde Krauschwitz Öffentliche Auslegung

Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.11.2025 bis 24.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Errichtung Vebrauchermarkt Krauschwitz“

 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (bauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Krauschwitz hat am 18.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 19.09.2025 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 19.09.2025 wurden gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,05 ha und schließt die Flurstücke 175/9 (Teilfläche), 183/8, 184/1, 185/7 (Teilfläche), 185/8 (Teilfläche), 185/9 (Teilfläche) und 185/10 (Teilfläche) der Gemarkung Krauschwitz Flur 1 ein.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 19.09.2025, liegt in der Zeit vom

vom 20.11.2025 bis einschließlich zum 24.12.2025

während folgender Zeiten

                                                               Montag               10.00 - 11.30 Uhr u. 13.00 - 14.30 Uhr

                                                               Dienstag             09.00 - 11.30 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr

                                                               Donnerstag        09.00 - 11.30 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr

                                                              

im Gemeindeamt Krauschwitz, Geschwister-Scholl-Straße 100, 02957 Krauschwitz i.d. O.L. (Fachbereich Bauwesen) öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und auf das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  1. Umweltbericht, Stand: 19.09.2025
  2. Stellungnahme des Landkreises Görlitz - Dezernat III / Umweltamt, Stand: 20.03.2025
  3. Stellungnahme des Landkreises Görlitz - Dezernat III / Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Stand: 18.03.2025
  4. Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung, Stand: 10.03.2025
  5. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsens, Stand: 18.03.2025
  6. Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand: 19.03.2025
  7. Stellungnahme des BUND LV Sachsen e.V., Stand: 20.03.2025
  8. Stellungnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Bautzen, Stand: 17.03.2025
  9. Schallimmissionsprognose (Anlage zur Begründung), Stand: 30.06.2025

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in (1), (2), (3), (4) und (6)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologie, Altlasten, Bodenschutz, Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Schutzgebiete, Bergbaugebiete, Niederschlagswasserversickerung, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in (1) und (7)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimatischen Gegebenheiten vor Ort, Aus-wirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in (1)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bestandssituation vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Flora und Fauna, Biotope sowie Schutzgebiete:

  • finden sich in (1), (2), (3), (7) und (8)
  • es werden Aussagen getroffen zu: aktuelle Flächennutzungen (Biotope) und potentiell vorkommende Tierarten, Lage der Fläche in einem geschützten Biotop bzw. zu angrenzenden Schutzgebieten, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in (1), (2), (6) und (9)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Emissionsbelastungen, natürliche Radioaktivität, Verkehrsaufkommen, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in (1) und (5)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter (archäologische Kulturdenkmale, Baudenkmale) im und angrenzend am Plangebiet, erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanung „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Mühl                                                                                                                                    Krauschwitz, __.__.2025

Bürgermeister

Kontakt

Herr Hänchen

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang