Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Errichtung Vebrauchermarkt Krauschwitz“
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (bauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Krauschwitz hat am 18.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 19.09.2025 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 19.09.2025 wurden gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,05 ha und schließt die Flurstücke 175/9 (Teilfläche), 183/8, 184/1, 185/7 (Teilfläche), 185/8 (Teilfläche), 185/9 (Teilfläche) und 185/10 (Teilfläche) der Gemarkung Krauschwitz Flur 1 ein.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 19.09.2025, liegt in der Zeit vom
vom 20.11.2025 bis einschließlich zum 24.12.2025
während folgender Zeiten
Montag 10.00 - 11.30 Uhr u. 13.00 - 14.30 Uhr
Dienstag 09.00 - 11.30 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 11.30 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr
im Gemeindeamt Krauschwitz, Geschwister-Scholl-Straße 100, 02957 Krauschwitz i.d. O.L. (Fachbereich Bauwesen) öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und auf das Landschaftsbild geprüft.
Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ liegen vor:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Flora und Fauna, Biotope sowie Schutzgebiete:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanung „Errichtung Verbrauchermarkt Krauschwitz“ unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Mühl Krauschwitz, __.__.2025
Bürgermeister
Herr Hänchen