Bebauungsplan Gemeinde Krauschwitz Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Wohnbebauung am Schulmeisterweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.09.2022 bis 02.11.2022
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde
Krauschwitz i.d. O.L.

Bekanntmachung über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslage (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Schulmeisterweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung.

Grund für die erneute öffentliche Auslage ist die Nichteinhaltung der im § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB benannten Rechtsvorschrift. Dabei wurde „Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen […]“ nicht wie gesetzlich vorgeschrieben veröffentlicht. Dies stellt einen Verfahrensfehler dar und bedarf einer erneuten Entwurfsauslage und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Krauschwitz beschloss in ihrer Sitzung am 20.09.2022:

  1. Den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Schulmeisterweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) jeweils in der Fassung vom 27.06.2022. Der Begründungstext in der Fassung vom 27.06.2022 wird gebilligt.
  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Schulmeisterweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie dem Begründungstext jeweils in der Fassung vom 27.06.2022, wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 30.09.2022 bis einschließlich zum 02.11.2022 öffentlich im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung zu den bekannten Öffnungszeiten ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die erneute öffentliche Auslage unterrichtet.
  1. Die Planunterlagen werden zudem entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite des Zentralen Landesportals Sachsen unter https://buergerbeteiligung.-sachsen.de/ eingestellt.

Es werden gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Krauschwitz i.d. O.L. 21.09.2022

Der Bürgermeister

Tristan Mühl

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Krauschwitz

Geschwister-Scholl-Straße 100

02957 Krauschwitz

Herr Hänchen

Gegenstände

Übersicht
  • Merkblatt zu gebietsheimischen Baum- und Straucharten
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Städte baulicher Entwurf

Informationen

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