Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L.
Bekanntmachung über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslage (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Schulmeisterweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung.
Grund für die erneute öffentliche Auslage ist die Nichteinhaltung der im § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB benannten Rechtsvorschrift. Dabei wurde „Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen […]“ nicht wie gesetzlich vorgeschrieben veröffentlicht. Dies stellt einen Verfahrensfehler dar und bedarf einer erneuten Entwurfsauslage und Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Krauschwitz beschloss in ihrer Sitzung am 20.09.2022:
Es werden gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Krauschwitz i.d. O.L. 21.09.2022
Der Bürgermeister
Tristan Mühl
Gemeindeverwaltung Krauschwitz
Geschwister-Scholl-Straße 100
02957 Krauschwitz
Herr Hänchen