Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krauschwitz:
Hier: Bekanntmachung der Aufstellung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Krauschwitz hat am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Sagar" beschlossen.
Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 25 ha befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Krauschwitz im Ortsteil Sagar, stellt eine landwirtschaftliche Fläche dar und wird wie folgt begrenzt:
Planungsziel ist es, durch die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage zur umweltgerechten Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen und somit einen Beitrag zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der Gemeinde Krauschwitz zu leisten.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist in der Abb.:Planzeichnung 1. FNP-Änderung dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §3 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In gleicher Sitzung wurde durch die Gemeinde Krauschwitz der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.06.2022 sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltinformationen gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.06.2022, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltinformation liegen in der Zeit
22.08.2022 – 30.09.2022
während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Krauschwitz i.d. O.L., Geschwister-Scholl-Straße 100, 02957 Krauschwitz, im Flur des Erdgeschosses, während der öffiziellen Sprechzeiten: Montag in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr, Dienstag von 09:00 – 11:30Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dabei besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Zusätzlich können die Planunterlagen im o.g. Zeitraum im Internet eingesehen werden unter www.krauschwitz.de sowie www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet einsehbar unter www.krauschwitz.de
Gemeinde Krauschwitz
Bauwesen
Herr Hänchen
Tel.: 03577152515