Bebauungsplan Gemeinde Königshain-Wiederau Öffentliche Auslegung

Gemeinde Königshain-Wiederau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.10.2025 bis 14.11.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung Veröffentlichung im Internet – Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Aufhebung des Bebauungsplans „An der Frankenauer Straße“ der Gemeinde Königshain-Wiederau – Entwurf 04/2025

Der Gemeinderat Königshain-Wiederau hat in der öffentlichen Sitzung am 31.03.2022 die Aufstellung einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan „An der Frankenauer Straße“ Gemeinde Königshain-Wiederau beschlossen. Am 21.08.2025 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfs (04/2025) gefasst.
Der Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „An der Frankenauer Straße" umfasst die Flurstücke 113/17 und 113/19 vollständig und teilweise die Flurstücke 109/a, 109/8, 109/9, 113/14, 113/15, 113/18 und 308 der Gemarkung Königshain. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,46 ha.
Der Entwurf des Textbebauungsplanes in der Fassung 04/2025 wird zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom
13.10. bis 14.11. 2025
im Internet unter https://www.königshain-wiederau.de/bekanntmachungen/ index.php sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Königshain-Wiederau, Gewerbegebiet 3, im Bauamt, während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E- Mail-Adresse: beteiligung@staedtebauchemnitz.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen bei Bedarf auch schriftlich an die Postanschrift: Gemeindeverwaltung Königshain-Wiederau, Gewerbegebiet 3, 09306 Königshain-Wiederau gerichtet sowie während der oben genannten Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt abgegeben werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit
der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach §2 Abs. 2 BauGB und §4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt. Umweltbezogene Stellungnahmen wurden bislang nicht vorgelegt. Gleichzeitig wurde ein Umweltbericht in einer gekürzten Fassung zum
Stand 04/2025 erstellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darin verfügbar:
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme,
Bewertung der Schutzgüter Mensch, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung
und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter.
Schutzgüter mit Art der Umweltinformation
Schutzgut Mensch und Gesundheit
– keine Betroffenheit Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
– keine Betroffenheit, südöstlich angrenzend landwirtschaftliche Flächen
– geringe Artenvielfalt Schutzgut Boden und Fläche
– keine Betroffenheit, südöstlich angrenzend landwirtschaftliche Flächen Schutzgut Wasser
– keine Beeinträchtigung von Gewässern mit Hochwasserrisiko Schutzgut Luft und Klima
– Kaltluftabfluss in Richtung Talsohle nicht beeinträchtigt
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
– Keine Betroffenheit 
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
– keine Beeinträchtigung
Wechselwirkungen
– keine weitere Versiegelung


Königshain-Wiederau, 22.08.2025                                                      Siegel

Voigt, Bürgermeister

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Gemeindeverwaltung
Königshain-Wiederau, Gewerbegebiet 3, 09306 Königshain-Wiederau

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